Angerburg, den 11. Januar 1751
Hochgeborene Reichsgräfingnädige Frau!
Wann nach dem copilich angeschlossenen Abschrift des Reskripts vom
4. Januar 1751 auf der Rückseite des Schreibens.
[Schließen]Königlichen allergnädigsten
Reskript die
bereits unterm 29. des nächst verwichenen Monats Dezembris a. praet. gehaltene
General-Visitation zu Aufhebung aller im Lande etwa befindlichen verdächtigen
Personen künftigen 14. dieses Monats Januari laufenden Jahres wiederholt und
solches mit aller Behutsamkeit und Verschwiegenheit bewerkstelliget werden soll,
so werden Ew. Hochgeborene Reichsgräfliche Gnaden auf Befehl des Herrn
Tribunals-Vize-Präsidenten und Amtsverwesers von Grabowski Hochwohlgeboren von Amts wegen ersucht, diese
General-Visitation den 14. dieses Monats nach Sonnenuntergang in Dero gesamten
Gütern nach allen vorhin vorgeschriebenen Umständen aufs genaueste und
sorgfältigste wiederholentlich vornehmen zu lassen und denenjenigen, welche Ew.
Gnaden diese Sache zu kommunizieren gut finden werden, alle Verschwiegenheit
davon bei der in dem Patent wegen der General-Visitation gesetzten harten Strafe
auf Eid, Pflicht und Gewissen zu binden, auch davon höchstens binnen 4 Tagen
nach geschehener Untersuchung dem Amte umständlichen Bericht per expressem nach
Angerburg unfehlbar
einzuschicken.
Ew. Hochgeboren Reichsgräflichen Gnaden ganz gehorsamster Diener J. Szczepanski
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