Regest: Erwiderung auf dessen Eingabe vom 17. Januar 1900/Stundungsgesuch. - Sie wären berechtigt, gegen die Ostpreußische Landschaft auf Zahlung der überwiesenen Geldbeiträge zu klagen. Davon wolle man absehen. Lehndorff wird aufgefordert, den Nachweis zu führen, dass er die angebotenen 1.500 Mark an die Kreiskasse zu Angerburg abgeführt habe. Künftig habe er die vierteljährliche Zahlung von 320,85 Mark Ergänzungssteuer zu den festgesetzen Terminen pünktlich zu leisten unter Androhung der unverzüglichen Exekution seiner gesamten Staatsteuerreste. Die letztendliche Entscheidung wird der Finanzminister treffen.
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