Regest: Lehndorff bittet den Justizminister, sein Immediatgesuch wegen der Stiftung eines Fideikommisses an den König zur Genehmigung gelangen lassen.
Zitierhinweis
Ausfertigung: GStA PK, I. HA, Rep. 84a, Nr. 45150, Bl. 1
22.07.1855
Das Immediatgesuch ebd., Bl. 2-2v und in: GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 402, n. f. In der Akte folgen die Verfügungen an das Kabinett (Erdmannsdorf, 11. August 1855, Bl. 5) sowie die Voten des Innen- und des Finanzministers (28. August und 24. September 1855, Bl. 6 und 7). Beide plädierten für eine Ermäßigung der Stempelsteuer. Bodelschwingh erklärte, dass es „nicht wohl zu vermeiden (sei), bei des Königs Majestät einige Erleichterung für den Bittsteller zu beantragen”, und schlug eine Reduzierung auf die Hälfte vor. Referent Regierungsrat Runde erklärte am 12. September 1855: Nach der Kabinettsordre vom 18. Juli 1845 unterliegen Fideikommiss-Stiftungen der Stempelsteuer von drei von hundert des Gesamtwertes der denselben gewidmeten Gegenstände, ohne Abzug etwaiger Schulden; Lehndorff habe mitgeteilt, „dass er sich zur Zeit außer Stande befinde, diese Wertangabe zu machen”. Es erfolgte eine Schätzung der Finanzverhältnissen, wobei das jährliche Einkommen mit 9 bis 10.000 Rtlr. angenommen wurde, woraus sich ein Fideikommiss-Stempel zu 3 % in Höhe von ca. 10.000 Rtlr. ergab. Obwohl in den persönlichen und Vermögensverhältnissen kein Grund für den Erlass der Stempelsteuer erkennbar war, der König jedoch in anderen Fällen Stiftungen zur Befestigung des Grundbesitzes durch eine Ermäßigung der Stempelabgabe unterstützt hatte, wurde eine Reduzierung auf ½ vorgeschlagen (Bl. 11-11v, Finanzminister an den König, Berlin, 15. Oktober 1855).
Regest: Lehndorff bittet den Justizminister, sein Immediatgesuch wegen der Stiftung eines Fideikommisses an den König zur Genehmigung gelangen lassen.