Gerdauen, den 13. Juni 1736
Wohlgeborene Frau Gräfin.Hochzuehrende Frau Obrist-Lieutenant.
Es haben S. K. M., wie aus der Auf der Rückseite. Königsberg, 3.
Mai 1736, gerichtet an Tettau, Schlieben, Eulenburg, Kunheim, Bülow. Am
3. Mai 1745 erging eine Anordnung zur Zahlung von 4 Rtlr. aus der
Kirchenkasse Rosengarten an den dortigen Schulmeister, am 20. September
wurde die Gräfin gemahnt, vgl. GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv
Lehndorff-Steinort, Nr. 588. Vgl. auch ebd., Nr. 445: Deputate für den
Schulmeister auf den Lehndorffschen Gütern, Johann Christian Kelch
(1726).
[Schließen]Anlage Sub. No.
1 erhellet, dahin zu sehen allergnädigst verordnet,
dass denen Schulmeistern alle Jahr dasjenige, was ihnen gebühret, von denen
Gemeinden und sonsten unweigerlich gereichet, auch das Schulgeld zur gesetzten
Zeit unvermindert gezahlt werden soll. Ferner haben S. K. M. sub Ebd., 26. Mai
1736.
[Schließen]No. 2 bemerket, wie dem Am 19. Mai 1729 hatte
der König ein „Edikt wegen Pflanzung der Weiden und
Obstbäume“ erlassen, vgl. Mylius, Christian Otto, Corpus Constitutionum Marchicarum ..., V.
Teil, 3. Abtlg., 2. Kapitel, Nr. XXXVI. Die nur geringen
Gartenflächen dienten vorwiegend der eigenen Versorgung; selbst in der
Nähe von Königsberg gab es nur wenige Produzenten für den städtischen
Markt, vgl. Opgenoorth, Ernst (Hrsg.), Handbuch der Geschichte Ost- und
Westpreußens, Teil II/2, Lüneburg 1996, S. 69 f.
[Schließen]Patent
wegen Pflanzung der Obst- und Weiden-, auch anderer nutzbarer Bäume vom
19. Mai 1729 nicht an
allen Orten, auch nicht in allen Städten nachgelebet worden, welchem nach
Dieselben allerhöchst befohlen, dass die Kontravenienten dieses Edikts mit der
im Edikt drauf gesetzten Strafe beleget und denenselben folglich völlig
satisfacieret werden möge. Unsere Hochgeehrte Frau Gräfin wird diesemnach
hiernach zu achten wissen und solcher Gestalt die angedrohte Strafe zu vermeiden
suchen.
[Schließen]Der ich verharre
Unserer Hochgeehrten Frau Gräfin dienstwilliger
Unleserliche Stelle [...] Schlieben im Namen sämtlicher Gevattern(?)
P.S. Auch haben Ihre K. M. In der Akte,
Königsberg, 29. März 1736.
[Schließen]dem Amte
bekanntgemacht, wie Sie einen Adelbrief vor den
Herrn Hofgerichtsrat Jacob Friedrich Rohd anfertigen lassen mit dem allergnädigsten Befehl, in denen
an ihn ablassenden Missiven ihm das gewöhnliche Ehrenwert des Adels bezeugen und
ihn von Rohd zu schreiben, ihn auch sonsten überall vor einen rechten
Edelgeborenen preußischen Edelmann zu achten und zu halten in Literis.
Zitierhinweis