Gerdauen, den 13. Juni 1736

Wohlgeborene Frau Gräfin.
Hochzuehrende Frau Obrist-Lieutenant.

Es haben S. K. M., wie aus der  Auf der Rückseite. Königsberg, 3. Mai 1736, gerichtet an Tettau, Schlieben, Eulenburg, Kunheim, Bülow. Am 3. Mai 1745 erging eine Anordnung zur Zahlung von 4 Rtlr. aus der Kirchenkasse Rosengarten an den dortigen Schulmeister, am 20. September wurde die Gräfin gemahnt, vgl. GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 588. Vgl. auch ebd., Nr. 445: Deputate für den Schulmeister auf den Lehndorffschen Gütern, Johann Christian Kelch (1726).
 [Schließen]
Anlage Sub. No. 1
erhellet, dahin zu sehen allergnädigst verordnet, dass denen Schulmeistern alle Jahr dasjenige, was ihnen gebühret, von denen Gemeinden und sonsten unweigerlich gereichet, auch das Schulgeld zur gesetzten Zeit unvermindert gezahlt werden soll. Ferner haben S. K. M. sub  Ebd., 26. Mai 1736.
 [Schließen]
No. 2
bemerket, wie dem  Am 19. Mai 1729 hatte der König ein „Edikt wegen Pflanzung der Weiden und Obstbäume“ erlassen, vgl. Mylius, Christian Otto, Corpus Constitutionum Marchicarum ..., V. Teil, 3. Abtlg., 2. Kapitel, Nr. XXXVI. Die nur geringen Gartenflächen dienten vorwiegend der eigenen Versorgung; selbst in der Nähe von Königsberg gab es nur wenige Produzenten für den städtischen Markt, vgl. Opgenoorth, Ernst (Hrsg.), Handbuch der Geschichte Ost- und Westpreußens, Teil II/2, Lüneburg 1996, S. 69 f.
 [Schließen]
Patent wegen Pflanzung der Obst- und Weiden-, auch anderer nutzbarer Bäume vom 19. Mai 1729
nicht an allen Orten, auch nicht in allen Städten nachgelebet worden, welchem nach Dieselben allerhöchst befohlen, dass die Kontravenienten dieses Edikts mit der im Edikt drauf gesetzten Strafe beleget und denenselben folglich völlig satisfacieret werden möge. Unsere Hochgeehrte Frau Gräfin wird diesemnach hiernach zu achten wissen und solcher Gestalt die angedrohte Strafe zu vermeiden suchen.

 Nur dieser Teil ist von der Hand Schliebens. Der Text ist von der Kanzlei ausgefertigt.
 [Schließen]
Der ich verharre
Unserer Hochgeehrten Frau Gräfin dienstwilliger
  Unleserliche Stelle [...] Schlieben im Namen sämtlicher Gevattern(?)

P.S. Auch haben Ihre K. M.  In der Akte, Königsberg, 29. März 1736.
 [Schließen]
dem Amte bekanntgemacht
, wie Sie einen Adelbrief vor den Herrn Hofgerichtsrat Jacob Friedrich Rohd anfertigen lassen mit dem allergnädigsten Befehl, in denen an ihn ablassenden Missiven ihm das gewöhnliche Ehrenwert des Adels bezeugen und ihn von Rohd zu schreiben, ihn auch sonsten überall vor einen rechten Edelgeborenen preußischen Edelmann zu achten und zu halten in Literis.

Zitierhinweis

Ernst Sigismund Reichsgraf von Schlieben an Maria Louisa Gräfin von Lehndorff. Gerdauen, 13. Juni 1736. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_ivw_hl5_cbb