Ich verlange und setze dieses als mein Testament fest, dass nach meinem Ableben derjenige von meinen Söhnen, so Steinort erhält, alle Mobilia, so sich alsdann im Steinortschen Haus und in denen anderen Häusern, so zu denen Steinortschen Gütern gehören, finden, unentgeltlich voraus haben soll. Nur einzig und allein Silber und Juwelen müssen geteilt werden.
Es versteht sich von selbsten, dass diese Mobilia bei dem Hause bleiben müssen und nicht veräußert werden, und verlange ich auch, dass derjenige von meinen Söhnen, so Steinort und also die Mobilia erhält, dieselbe Einrichtung für die zukünftigen Besitzer von Steinort beobachten soll.
Er zahlt dafür an jeden von seinen
1819
erklärte Heinrich von Lehndorff seine Schulden gegenüber seinen
Geschwistern im Erbfall, in: LASA, StA L, Bestand 21950 FA Lehndorff, Nr.
301.
[Schließen]Brüdern oder Schwestern, jedoch nicht mehr als sie mündig sind
und ohne Interesse, fünfhundert Reichstaler in alsdann laufender Münze. Seine
Schwestern und Brüder nehmen aus der ganzen Masse der Mobilien ein jeder 12
Gedecke, Tischzeug und zwölf Bettbezüge nebst einem aufgemachten Bette ein
jeder.
Meine innigst geliebteste Frau nimmt aus dem Silber für dreitausend Reichstaler welche Stücke sie haben will zum Voraus, weilen ich für dreitausend Reichstaler Silber von ihrem Gelde gekauft und es ihr in Rechnung gebracht. Ich rate auch meiner lieben Frauen, sich an ihr eingebrachtes, in 105.000 Rtlr. bestehendes Kapital zu halten, und das übrige meinen Kindern zu überlassen, weilen sie sonsten in viele Verlegenheit kommen würden und die Güter sich nicht erhalten könnten. Es versteht sich aber von selbsten, dass, wenn sie Belieben findet, in Steinort zu wohnen, sie so lange, als sie nicht zur zweiten Ehe schreitet, daselbst alle Mobilia gebrauchen kann. Deswegen ich sie vorzüglich nicht will veräußert wissen.
Das Berlinische Haus mit allen Mobilien soll meiner
würdigen Frauen, der Amalia, geborene Gräfin Schmettau, eigen sein, welches gemäß unseren Ehepakten ist, darinnen
ich ihr versprach, mein damaliges Vermögen ihr nach meinem Tode zu lassen, und ich
versichern kann, dass Vgl. LASA, StA L, Bestand
21950 FA Lehndorff, Nr. 295 und 297. Nach dem Vermögensstand 1800 waren
„die Steinortschen Güter, soviel ich weiß, ohne Schuld“,
ebenso die Häuser in Berlin und in Königsberg. An Kapitalien besaß Lehndorff
6.000 Rtlr. aus Hypotheken in Litauen und 5.800 Rtlr. aus Pfandbriefen in
der Landschaft, dazu kamen Bankobligationen in Höhe von 28.900 Rtlr.,
Seehandlungsobligationen (1.000 Rtlr.), Obligationen Breslauer Banken (1.000
Rtlr.) und diverse Wechsel privater Personen. Allein bares Geld war wenig
vorhanden, er verweist aber in seiner Aufstellung auf verschiedene
Münzbeutel und eine mit Brillanten besetzte Tabatiere mit „altem
Gelde“ - möglicherweise Teil der späteren Münzsammlung, ebd., Nr.
300, Bl. 1-1v. Siehe auch: GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv
Lehndorff-Steinort, Nr. 779 zur Verwaltung der Kapitaleinkünfte (1707, 1779,
1787).
[Schließen]mein damaliges Vermögen weiter
nichts als das Haus mit den darauf haftenden 9.000 Rtlr. Schulden und meine
Mobilien wahren, denn was ich jetzt besitze, habe ich Maria Luisa von Lehndorff, geb. von Wallenrodt war
1775 verstorben. Nach dem beim Tod ihres Ehemannes am 30. November 1731
aufgestellten Inventarverzeichnis war Steinort 165.971 Fl. wert, die
Schulden betrugen jedoch 158.652 Fl., es verblieben 7.319 Fl., die auf die
sechs gräflichen Kinder zu verteilen waren, ebd., Nr. 320. Nach dem
Erbteilungsrezess vom 1. Dezember 1777, ebd., Nr. 13, bestand die
„Massa haereditaria “ in 108.480 Rtlr., 70 Gr. und 4 1/2 D.
Nach Abzug der Passiva in Höhe von 32.798 Rtlr., 24 Gr., 10 1/2 D. blieben
75.682 Rtlr., 35 Gr., 12 D die auf die Erben - Lehndorff, seine Schwestern
Podewils und Schlieben sowie seine Nichte Schlieben zu verteilen waren,
wobei jeder einen Anteil von 18.920 Rtlr., 53 Gr. und 16 1/2 D. zu erhalten
hatte. Da Lehndorff Steinort und Pristanien „als Lehn“ erhielt,
hatte er die übrigen Erben zu entschädigen.
[Schließen]erstlich anno 1775 von meiner Mutter geerbt.
Vgl. GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv
Lehndorff-Steinort, Nr. 128 und 130. Lehndorff hatte das Haus nach dem Tod
der Mutter in der Erbteilung für den Wert von 5.000 Rtlr. angenommen. Es
wurde später an den Königsberger Kaufmann Johann Georg Siericke
veräußert.
[Schließen]Alle Mobilia im Königsbergschen Haus kommen zur Teilung oder können mit dem
Haus, welches zur Teilung kommt, verkauft werden, das einzige Siehe
hierzu Heck, Kilian, Lehndorff en famille. Johann Heinrich Wilhelm
Tischbein und sein Familienbildnis des Kammerherren Ernst Ahasverus Graf von
Lehndorff-Steinort, in: Badstübner-Kizik, Camilla/Kizig, Edmund (Hrsg.),
Entdecken – Erforschen – Bewahren. Beiträge zur Kunstgeschichte und
Denkmalpflege. Festgabe für Sibylle Badstübner-Gröger zum 12. Oktober 2015,
Berlin 2016, S. 32–41. Das Bild war während Lehndorffs Aufenthalt in Berlin
entstanden, wo sich auch Tischbein 1778/79 aufhielt, vgl. Mikulski,
Korespondencja, Bd. 1, S. 371 f. (Brief vom 31. Oktober 1779).
[Schließen]
Familienporträt, von Tischbein gemalt,
welches eisern bei der Familie bleibt und nach Steinort gebracht wird.
Steinort, den 26. Juli 1780
Ahasverus Heinrich
Graf von Lehndorff
Die Landkeimschen Güter nebst allem,
was dazu gehört, wenn meine Frau sie nicht für 40.000 Rtlr. behalten will, können
verkauft werden, jedoch also, dass der darauf haftende Einrichtung des Erb-
und Sachenrechts, wonach durch Stiftung das Vermögen einer Familie, meist
Grundbesitz, auf ewig geschlossen erhalten werden sollte und immer nur ein
Familienmitglied allein, der Fideikommissbesitzer, das Nießbrauchrecht inne
hat. Bei einer Revision der im Steinorter Archiv vorhanden Dokumente wird
unter „Inventarium Nr. 2“ in den 1850er oder 1860er Jahren als
Nummer 22 das „Projekt eines Steinortschen Fideikommisses de
1780“ genannt, in: GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv
Lehndorff-Steinort (unverzeichnetes Material). - Lehndorff hatte Landkeim
und Laserkeim nach dem Tod seiner Mutter für 380.000 Rtlr. (nach
Versteigerung) am 3. März 1777 käuflich erworben, ebd., Nr. 13. n. f. 1799
trat sein Sohn Carl Friedrich Ludwig dem Vater eine Forderung aus dem
großmütterlichen Erbe in Höhe von 10.000 Talern ab, ebd., Nr. 307. -Zu den
Hypothekenangelegenheiten und der Veräußerung von Laserkeim nach dem Tod des
Grafen: GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 129. -
[Schließen]Fideikommiss von 20.000 Reichstalern als erste Hypotheque darauf stehen bleibt,
oder so anderswo platziert wird, das die Karl Leopold Graf von Schlieben war mit der Marie
Eleonore Gräfin von Lehndorff, der Schwester von Ahasverus Heinrich Graf von
Lehndorff, verheiratet.
[Schließen]
Schlieben
es nicht in Händen bekommen, bis mein
Sohn Carl mündig selbsten darin
entscheidet.
Steinort, den 26. Juli 1780
Ahasverus Heinrich
Graf von Lehndorff
Sollte mein ältester Sohn Carl, wie es am schicklichsten wäre, die Güter annehmen, so könnte das Landkeimsche Fideikommiss, in 20.000 Rtlr. bestehend, auf Steinort gebracht werden, um dadurch desto leichter die Auseinandersetzung zu befördern, und will ich einmal für allemal festsetzen, dass die Steinortischen Güter mit allem dazu gehörigen, wie auch die Drengfurther Heide in der brüderlichen Auseinandersetzung niemals höher als 160.000 Reichstaler geschätzt werden können. Ich kann aus der Erfahrung bezeugen, dass diese Güter nicht höher können geschätzt werden. Dieses ist mein wohlbedächtiger letzter Wille.
Steinort, den 26. Juli 1780
Ahasverus HeinrichGraf von Lehndorff
Zitierhinweis