Schaken, den 5. Dezember 1749
Hochgeborene Frau ReichsgräfinHochgeehrte Frau Obrist-Lieutenantin!
In Konformität des angeschlossenen Königlichen allergnädigsten Königsberg, 28.
November 1749
[Schließen]Reskripts und dessen Die Beschwerde des
kommandierenden Generals von Lehwald, Königsberg, 27. November 1749, liegt bei.
Demnach war die Gräfin nicht zu bewegen, den Weg ausbessern zu lassen,
weshalb die Reisenden ihren Weg über die Wiese zu nehmen gezwungen
waren, wobei sie den Eigentümern Schaden zufügten.
[Schließen]Beilage habe
Ihrer Hochgräflichen Gnaden bei 10 Rtlr. irremissibler fiskalischer Strafe aus
dem Hauptamt aufgeben wollen, den Teil des Weges bei dem sogenannten
Vier-Graben, so dem Gute Strittkeim
zu unterhalten obliegt, in Continenti in passablen Stand zu setzen, indessen bei
Unterlassung die obangezeigte Strafe ohne die geringste Nachsicht exekutive
beigetrieben werden und hochgeehrte Frau Reichsgräfin zu ihrer Schuldigkeit
durch gehörige Mittel angehalten werden wird.
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