Gumbinnen, 23. März 1877

Vertraulich!

In der Matrikel-Kommission des Herrenhauses wurde bei der Prüfung der Legitimation des Rittergutsbesitzers von Simpson in Georgenburg die Frage angeregt, ob nicht mit Rücksicht darauf, dass gegenwärtig in jedem der beiden Landschaftsbezirke Litauen und Masuren die nach § 9 der Verordnung vom 10. November 1865 erforderliche Anzahl der zur aktiven Wahl befähigten Rittergutsbesitzer vorhanden ist, die in Gemäßheit des § 11 der genannten Verordnung bisher bestandene Vereinigung der beiden Landschaftsbezirke nunmehr in Wegfall kommen müsse und demnächst zur Erreichung der in der Anlage zu § 11 c bestimmten Anzahl von je 2 Vertretern für jeden der beiden Landschaftsbezirke noch 2 Mitglieder für das Herrenhaus zu präsentieren seien.

Bei der letzten, im vergangenen Jahr abgehaltenen Wahl der vereinigten Landschaftsbezirke Litauen und Masuren waren, wie aus dem  Liegt nicht bei.
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abschriftlich beiliegenden Verzeichnisse
ersichtlich ist, in dem Landschaftsbezirke Litauen 20, in dem Landschaftsbezirke Masuren 11 zur aktiven Wahl befähigte Rittergutsbesitzer vorhanden, also in jedem derselben die zur Vollziehung gültiger Präsentationswahlen erforderliche Anzahl von mindestens 10 Wahlberechtigten.

Da die beiden auf Präsentation der vereinigten beiden Landschaftsbezirke in das Herrenhaus berufenen Rittergutsbesitzer Freiherr von Mirbach-Sorquitten und von Simpson-Georgenburg nach der Lage des betreffenden Grundbesitzes zum Landschaftsbezirk Masuren gehören, so würde deshalb eventuell der Landschaftsbezirk Litauen die in das Herrenhaus zu berufenden weiteren zwei Mitglieder zu präsentieren haben.

Der Herr Minister des Innern hat sich die Entscheidung in der Sache vorbehalten.

Bevor ich das von mir erforderte Gutachten abgebe, ersuche in Euer Hochgeboren ergebenst um gefällige baldige vertrauliche Äußerung darüber, ob Ihnen mit Rücksicht auf die Verhältnisse der zum Landschaftsbezirk Litauen gehörigen aktiv und passiv wahlberechtigten Rittergutsbesitzer die Wahl zweier für das Herrenhaus zu präsentierenden Mitglieder zur Zeit ausführbar und wünschenswert erscheint.

[Unterschrift]

Zitierhinweis

Otto Franz Viktor von Westarp an Carl Meinhard Graf von Lehndorff. Gumbinnen, 23. März 1877. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_o13_hbf_p3b