In diesem Augenblick wende ich mich an Euer Hochwohlgeboren nicht als an den Chef
der Regierung, sondern an den Freund, der meinen Sohn verehrt und liebt. Ich habe hier in Königsberg das Reskript des Insterburgischen Hofgerichts durch meinen
Steinortischen Justitiario den 6. Januario erhalten, obschon es Ende November
datiert war. Es war eben in der Zeit, da ich mich von meinem Sohn trennte, der nach unserem 3-monatlichen
Urlaub wiederum nach seinem Posten im ersten Bataillon Garde nach Potsdam zurückreiste. Ich gehe in einigen
Tagen nach Steinort, von da ich
schuldigermaßen eine Antwort sogleich übermachen werde. Ich bitte also Ew.
Hochwohlgeboren, mir eine gütige Nachsicht zu verstatten, wenn diese Antwort
etwas später eintreffen würde. Habe ich gefehlet, so ist das wirklich unwissend
geschehen. Ich erinnere mich des Die von König Friedrich Wilhelm I. dem
Justizminister Samuel von Cocceji aufgegebene Neuordnung des preußischen
Rechtswesens zog sich über Jahre hin. Nachdem Cocceji 1751 bereits zu
einer Inspektionsreise nach Königsberg gekommen war, sollte Großkanzler Johann
Heinrich von Carmer die Aufgabe
zum Abschluss bringen. Er kam am September 1781 nach Königsberg, um sich ein Bild zu
machen. 1782 wurden alle königlichen Gerichte als „Ostpreußische Regierung‟
zusammengefasst, die für alle Zivil- und Kriminalsachen, Hypotheken,
Pupillen- und Depositalsachen zuständig war, die vor ein Obergericht der
landesherrlichen Gerichtsbarkeit gehörten. Dessen erster Senat entsprach
dem früheren Hofgericht, der zweite dem Tribunal, vgl. Goldenbaum,
Ursula, Appell an das Publikum. Die öffentliche Debatte in der deutschen
Aufklärung 1687-1796, Berlin 2015, S. 770 ff.
[Schließen]Reskripts von 1781.
Allein ich
bin auch Zeuge in Berlin gewesen, als
diese Verordnung hier eine widrige Sensation machte und dasselbe nicht
durchging. Unser so großer Friedrich II.
[Schließen]König, damals Prinz von
Preußen,
nahm den väterlichsten Anteil an diesem allgemeinen Leiden. Ihre Exzellenz der
Herr Großkanzler von Carmer geruhten
mir damals gütigst bekannt zu machen, dass es vielmehr ein väterlicher Rat als
eine Ordre wäre; und also glaubte ich, dass wir auch hier in Preußen bei unseren alten Privilegien würden erhalten werden. Ich werde mich
niemals der Konfirmation eines Justitiario weigern. Allein ihn ohne limitierte
Zeit anzunehmen und bestätigt zu sehen, scheint mir sehr hart und unmöglich zu
sein.
Wie oft habe ich Gelegenheit gehabt, in Berlin die wahre Verehrung an den Tag zu legen, so mir Ew. Hochwohlgeboren vortreffliche Denkungsart einflößt. Ich habe immer in Ihnen dasselbe menschenliebende Begehren gefunden, so mich so unumschränkt mit Ihro Exzellenz dem Herrn Großkanzler verbindet. Dieses flößt mir jetzt das Vertrauen ein, mich an Euer Hochwohlgeboren in meinem Partikulier-Schreiben zu wenden, mir Ihren würdigen freundschaftlichen Rat auszubitten, wonach ich meine Antwort an die Regierung einreichen werde.
Ich bin mit unumschränkter HochachtungZitierhinweis