Madlitz, den 8. Juli 1810
Der Herr Graf von Lehndorff haben mir einen kleinen Bauten-Entwurf zu einem Gartenpavillon überschicken lassen mit dem Auftrag, einen Riss danach zu verfertigen. Dabei haben Sie mir eine kleine Freiheit in den Dimensionen zugestanden, ja sogar gewünscht, dass das mittlere Zimmer um ein paar Fuß in seinen Dimensionen vergrößert würde, und zwar auf eine Weise, die mir anzeigt, dass ich auch an diese 2 F. nicht streng gebunden bin.
Wenn ich nach der Form, die ich mir von diesem Gebäude vorstellen konnte, die Dicke der Mauern zu zwei Fuß annehme, so käme nach dem vorgelegten Entwurf die äußere Länge desselben auf 42 F. und die Breite auf wenigstens 49 F. Allein die inneren Maße des mittleren Zimmers = 14:15 geben gar keine architektonische Proportion; wenn sie nicht bestimmter auseinander gehen, so werden sie für gleich oder quadratisch angenommen. Ich habe also dieses Zimmer im inneren Licht zu 18 Fuß Kubus angenommen, d. h. von drei gleichen Dimensionen, als welches Maß mir sowohl für die Einrichtung dieses Zimmers selbst, welches als Hauptteil eine reguläre Anordnung verlangt, als auch zu den Nebenteilen sowohl in Breite als Höhe deutlichere und namhaftere Verhältnisse gab. Diesem nach wird nun die Länge der Fronte, indem ich die Breite der Nebengemächer zu 10 F. beibehalten, 46 Fuß betragen. Da aber der Inhalt aus 4 Gemächern besteht, so habe ich zu einer besseren Entwicklung die Breite des Gebäudes noch beträchtlicher vermehren müssen, und habe sie auf 29 Fuß festgesetzt, welches wenig über die Hälfte der Länge beträgt. Ich fürchte nicht, dass dies mir zum Vorwurf gemacht werde, da auf den schlimmsten Fall, dass die Grenze, wie weit die Fronte in den offenen Platz vorspringen darf, unabänderlich festgesetzt wäre, von dem durch das Gebäude zu verdeckenden Gebüsch leicht ohne Schaden die fehlende Tiefe, die höchstens 10 F. betrüge, niedergehauen werden kann, indem, wenn anders dieses Gebüsch eine gartenmächtige Formierung hat, der Schlag nicht nur Unterholz betreffen würde.
Es folgt eine detaillierte Beschreibung des Entwurfs.
Da der Bauherr schon gegründete Zweifel an der guten Ausführung runder Wände hegt, so muss es ihm
mit Säulen noch misslicher dünken; und sie sind zu kostbar, um schlechte dulden
zu dürfen, wo sie nicht unumgänglich notwendig sind. Die aber von den zwei
Säulen, wie sie im Brouillon angegeben sind, muss ich der Carl Gotthard
Langhans war 1808
verstorben. Sein Sohn Carl
Ferdinand war ebenfalls als Architekt tätig.
[Schließen]Familie Langhans überlassen: Es ist ihnen in aller Form rechtens ein erbliches
Eigentum geworden. Vor diesen Überflüssigkeiten habe ich vorgezogen, alle
Sorgfalt auf die korrekte Eleganz der Türe zu verwenden, wovon man das
deutlichere Detail sub G findet. Editorische Auslassung [...]
Sollte dieser Entwurf keinen Beifall finden, was nicht zu verwundern wäre, da er aus dem gewöhnlichen Schlendrian herausfällt, so erbittet sich Unterschriebener die Risse zurück.
GenelliEs schließt sich ein Nachtrag vom 9. Juli an, in dem auch die Gestaltung der Wände und die Dekoration beschrieben werden.
Wenn aber hierzu nicht wenigstens ein Maler Hummel angenommen wird, so möchte solches zugleich unerträglich schlecht und unverantwortlich kostbar ausfallen, und zwar umso mehr, je beträchtlicher diese Dekoration sein würde. Denn das gebe nicht weniger als in der Decke neun und auf den Wänden sechs Gemälde. In der Voraussetzung also, dass zur inneren Dekoration nur ein gewöhnlicher Tüncher oder Stubenmaler anzuwerben sein werde, muss alle bedeutende Verzierung unterbleiben, und lediglich auf die Färbung gesehen werden. Editorische Auslassung [...]
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