Tabelle über das von Seiner Königlichen Majestät als Allod relevierende Lehn

1. Name des Lehnguts Pristanien
2. Wo / und unter welcher Hoheit selbiges belegen? Liegt im Königreich Preußen Angerburgischen Amts
3. Name des Vasallen Maria Eleonora Gräfin von Lehndorff geborene Gräfin von  Dönhoff
 [Schließen]
Denhoff
mit ihren beiden Söhnen Gerhardus Ernestus und Ernestus Ahasverus Grafen von Lehndorff und der Halbbruder Friedrich Otto von Lehndorff
4. Ob der Vasall das Lehen selbst besitze / oder jemand anderes? Diese beide Brüder besitzen es mit ihrer Mutter in unzerteilten Gütern
5. Wenn das Lehngut nicht in des Vasalli, sondern in eines Tertii Händen / quo jure es dieser letztere besitze? Es ist das Lehngut in des Vasalli Händen
6. Ob es ein feudum promiscuum, oder zu was Rechten es sonst verliehen? Es ist ein pur Mann-Lehn
7. Ob ein gewisser Lehnstamm dabei vorhanden? Weilen es ein feudum novum und ao. 1703 von denen von Packmohren erkauft, sind die 3  Vgl. GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 31: Ehevertrag Christoph von Packmohr/Elisabeth Freiin von Eulenburg, verwitwete Gräfin von Lehndorff (17. März 1640); Nr. 80: Übergabe von Besitztümern und Gütern von Elisabeth von Packmohr, geb. von Eulenburg, verw. von Lehndorff an ihren Sohn Ahasverus Gerhard; dessen Vergleich mit seinen Geschwistern 1642, 1664-1675, 1690, 1707. Zu dessen Vermögensangelegenheiten ebd., Nr. 5.
 [Schließen]
oben Num. 3 genannten Lehndörffer der Stamm
8. Ob der Vasallus in casus aperturae, wegen Wiedererstattung des Kauf-Pretii und der Melioration Lehnsherrlichen Konsens habe? Wegen Wiedererstattung des Kaufpretii und der Melioration ist kein Konsens vorhanden
9. Ohngefährlicher Wert des Lehens Ist laut dem Kaufkontrakt 11.000 Tlr. bezahlt
10. Ob es auf dem Fall stehe? & Es steht noch nicht auf einen Fall
11. Si non, wieviel lehnsfähige Deszendenten? und Es sind 2 Deszendenten als Gerhardus Ernestus und Ernestus Ahasverus
12. Wieviel Gesamthänder dabei vorhanden? Der Halbbruder  Dessen Vermögens- und Vormundschaftssachen in: GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 4.
 [Schließen]
Friedrich Otto Graf von Lehndorff
, so noch unverheiratet, hat allein die gesamte Hand
13. Ob dieselbe alle oder einige davon in fremden Landen wohnen? Und wo? Der Obrist Gerhard Ernest ist in Casselschen Kriegsdiensten, die 2 anderen Lehnsfolger sind in Preußen
14. Wer diese unter fremder Botmäßigkeit sich befindende Gesamthänder seien? Es sind keine Gesamthänder außerhalb Landes unter fremder Botmäßigkeit
15. Ob Lehnsfehler bei dem Lehen vorgegangen und worin diese bestehen? Wissentlich sind keine Lehnsfehler zu ihren Zeiten dabei vorgegangen
16. Was vor Lehndienste auf dem Lehen haften? Es haftet drauf ein Lehndienst oder Dienstpflichtiger
17. Wie viel bisher wegen solcher Lehndienste gegeben worden? Seit 1714 hat man jährlich davon 10 Tlr. gegeben
18. Wie oft solches im nächst-verwichenen Seculo geschehen? Im verwichenen Seculo hat man wegen des Dienstes nichts gegeben
19. Ob seine Königliche Majestät oder dero hohe Vorfahren sonst einigen Nutzen aus diesem Lehen gehabt / und worin derselbe bestanden? Es haben Seine Königliche Majestät oder dero hohe Vorfahren davon keinen anderen Nutzen gehabt, als dass die gewilligte Kontributiones davon sind gefallen
20. Was vor Schulden auf dem Lehen haften? Der selige Obrist von Packmohr hat bei Verkaufung der Güter sowohl wegen seiner 2 Pächter als anderen an den Käufer 8.000 Tlr. angewiesen, davon sind noch 1.200 Tlr. andere Schulden vorhanden, so auf die Güter haften
21. Ob dieselbe  genehmigt
 [Schließen]
konsentieret
sein von Ihro Königliche Majestät? und
Da der seel. Obrister wegen Schulden das Gut verkaufen müssen, und den Konsens zum Verkauf erhalten, so sind die Schulden auch soweit mit konsentieret
22. Von den Agnaten? Weilen es ein neu Lehn als haben die Agnaten nicht konsentieren dürfen
23. Ob Seine Königliche Majestät ex causa Domini einen Anspruch an das Lehen habe? Wofern die 3 Lehnsfolger als primi acquirante ohne männliche Erben versterben sollten, so bleibt das jus aperturae bei Ihrer Königlichen Majestät

Zitierhinweis

Lehnstabelle. Angerburg, 15. März 1717. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_c4b_bgl_2z