Von unten gesetztem Dato ist der Jacob Nowack wiederumb vor einen Hofmann und sein Weib vor eine Hofmutter in Steinort angenommen dergestalt, dass sie beiderseits schuldig sein und versprechen, treu und ehrlich zu dienen, den Hof und was ihnen sonst im  Vgl. GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 739 (Inventarlisten der Güter und Vorwerke) und ebd. (unverzeichnet), s. Digitalisat.
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Inventario
anvertraut und übergeben worden, wohl in Acht zu nehmen, bei dem Scharwerk fleißig zu sein und mit seinem Fleiß selbiges zu mehren und überall mein Bestes zu befördern, auch allen Schaden abzuwenden, in Summa sich so zu verhalten, wie sie es vor Gott und vor mir zu verantworten gedenken. Wegen der Kühe ist verdungen, dass er vor jede Kuh 20 Mark geben und steht vor die ganze Summa. Dabei ist er vor allen Dingen verbunden, auf die Fütterung des Vieh gut Acht zu haben, und sobald dasselbe aufgestellt,  Häcksel
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Hexel
machen zu lassen, auch solches den Winter durch zu kontinuieren, und schuldig, dass Vieh auch zu füttern oder vor allen Schaden gut zu stehen, bei Vermeidung gestraft zu sein. Dann ist express vorbehalten worden, dass starke und abmelkende Kühe vor Stall in der Pacht passieren sollen. Die Kühe, die  vor dem Pflug
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vor Boll
gehen, werden gar nicht gerechnet. So viel Achtel Butter in den Hof genommen werden, soll demselben ein jedes Achtel mit 10 Gr. und dann vor jedes Achtel Holz, so er nicht wiederbekommt, mit 5 Gr. gut getan werden. Vor 1 Topf Butter soll er 18 Gr. haben, vor 1 Topf Schmand 6 Gr., vor 1 Topf süße Milch 2 Gr., vor 1 Topf saure Milch 2 Gr., vor 1 Schock Käse 20 Gr. Dann ist er verbunden, alle Monat präzise ein Quart Butter auf der Herrschaft Tafel ohne Entgelt zu liefern, die Milchtöpfe, so ihm laut Inventario geliefert, muss er wiederliefern, und sonder Entgelt unterhalten. Die  Gefäße
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Stippel
, Eimer, Truhen, Butterfässer, die unterhält der Hofmann in gutem Stande, was aber neu sein muss, steht die Herrschaft an. Von dem Zuwachs des jungen Vieh ist mit ihm abgemacht, dass er von der besten Art Kühe, die 7 oder 8 Jahr alt sind, die frühesten Kälber, so 6 Wochen wohl gesogen und noch nicht abgemolken worden, so viel immer möglich zuzulegen, die Kälber aber, so zum Zuwachs nicht dienen, wenn sie 4 Wochen wohl gesogen und ihnen nicht abgemolken wird, sollen auf der Herrschaft Befehl in die Küche geliefert werden. Von 20 Stück Gänse muss er 60 Stück junge Gänse auf den Herbst liefern, auch 2 Schock Eier. Von 10 Stück Kaldaunen und Hühnern muss er 40 Stück junge liefern, was aber an der Zahl fehlt, muss er die Kaldaunen mit 10 Gr., die Hühner mit 3 Gr. zahlen, was aber darüber ist, soll ihm nach obigem Anschlag gut getan werden. Von allen denen im Inventario enthaltenen alten Sauen soll er 30 Stück junge, aber gute Ferkel zur Winterhaltung aufziehen, darunter aber keine Saugferkel mit begriffen, sondern zum wenigsten ein Viertel Jahr alt die jüngsten sein sollen, was aber über die Zahl an jungen Ferkeln sein wird, die sollen in die Küche auf der Herrschaft Verlangen geliefert werden. Was nun über die Zahl der Winterhaltungsferkel sein wird, soll von der Herrschaft mit 20 Gr. gut getan, aber nicht die Saugferkel, was aber an der Zahl mangeln wird, soll er der Herrschaft unfehlbar mit 20 Gr. entrichten. Die alten Gänse soll er der Gewohnheit nach, dazumal nämlich die Woche vor Pfingsten, auf Jacobi und das 3. Mal vor Michaelis, alsdann nebst den jungen, zu pflücken und die Federn in den Hof abzugeben schuldig sein. Da er dann für seine treuen Dienste an Lohn von jeder Kuh eine M, als von 60 Kühen 60 M, und also nach Proportion und Deputat haben soll folgendes:

40 M Lohn von 40 Kühen, wofür sie gepachtet

  • 18 Scheffel Korn
  • 1 Scheffel Gerste
  • 2 Scheffel Haber
  • 1 Scheffel Erbsen
  • 1 Tonne Bier
  • 1 Schwein und 5 Scheffel Haber zur Mästung
  • 4 M zu Licht
  • 4 Tonnen Tafelbier
  • 1 Schaf zu schlachten
  • 2 paar Pantoffel und ein paar Strümpfe für die Hausmutter a 24 Gr.
  • 1 Haut zu Stiebeln
  • 1 Tonne grob Salz auf sich und sein Gesinde, auch zur Arznei
  • 1/8 fein Salz auf 10 Gr. auf 10 gekalbte Kühe

an Deputat auf sein Gesinde

  • 8 Scheffel Korn
  • 1 Scheffel Gerste
  • 1 Scheffel Haber
  • 1/2 Scheffel Erbsen
  • 2 Tonnen Tafelbier
  • 1 Schwein und 5 Scheffel Haber dazu
  • 1 Kuh auf alles Gesinde zusammen zur Ausspeisung, wird ihm an der Pacht gut getan

NB. Wenn einiges Vieh jung stirbt oder abgehet und der Hofmann es nicht im Hof ansaget, dass er angeschrieben wird, so soll er 1 Fl. Strafe geben.

Zitierhinweis

Arbeitsvertrag. Steinort, 1. März 1717. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_gzd_2bn_2bb