Von unten gesetztem Dato ist der Jacob Nowack wiederumb vor einen Hofmann und sein Weib vor eine Hofmutter
in Steinort angenommen dergestalt, dass
sie beiderseits schuldig sein und versprechen, treu und ehrlich zu dienen, den Hof
und was ihnen sonst im Vgl. GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv
Lehndorff-Steinort, Nr. 739 (Inventarlisten der Güter und Vorwerke) und ebd.
(unverzeichnet), s. Digitalisat.
[Schließen]Inventario anvertraut und übergeben
worden, wohl in Acht zu nehmen, bei dem Scharwerk fleißig zu sein und mit seinem
Fleiß selbiges zu mehren und überall mein Bestes zu befördern, auch allen Schaden
abzuwenden, in Summa sich so zu verhalten, wie sie es vor Gott und vor mir zu
verantworten gedenken. Wegen der Kühe ist verdungen, dass er vor jede Kuh 20 Mark
geben und steht vor die ganze Summa. Dabei ist er vor allen Dingen verbunden, auf
die Fütterung des Vieh gut Acht zu haben, und sobald dasselbe aufgestellt, Häcksel
[Schließen]Hexel machen zu lassen, auch solches den Winter durch zu
kontinuieren, und schuldig, dass Vieh auch zu füttern oder vor allen Schaden gut zu
stehen, bei Vermeidung gestraft zu sein. Dann ist express vorbehalten worden, dass
starke und abmelkende Kühe vor Stall in der Pacht passieren sollen. Die Kühe, die
vor dem
Pflug
[Schließen]vor Boll gehen, werden gar nicht gerechnet. So viel Achtel Butter
in den Hof genommen werden, soll demselben ein jedes Achtel mit 10 Gr. und dann vor
jedes Achtel Holz, so er nicht wiederbekommt, mit 5 Gr. gut getan werden. Vor 1 Topf
Butter soll er 18 Gr. haben, vor 1 Topf Schmand 6 Gr., vor 1 Topf süße Milch 2 Gr.,
vor 1 Topf saure Milch 2 Gr., vor 1 Schock Käse 20 Gr. Dann ist er verbunden, alle
Monat präzise ein Quart Butter auf der Herrschaft Tafel ohne Entgelt zu liefern, die
Milchtöpfe, so ihm laut Inventario geliefert, muss er wiederliefern, und sonder
Entgelt unterhalten. Die Gefäße
[Schließen]Stippel, Eimer, Truhen, Butterfässer, die
unterhält der Hofmann in gutem Stande, was aber neu sein muss, steht die Herrschaft
an. Von dem Zuwachs des jungen Vieh ist mit ihm abgemacht, dass er von der besten
Art Kühe, die 7 oder 8 Jahr alt sind, die frühesten Kälber, so 6 Wochen wohl gesogen
und noch nicht abgemolken worden, so viel immer möglich zuzulegen, die Kälber aber,
so zum Zuwachs nicht dienen, wenn sie 4 Wochen wohl gesogen und ihnen nicht
abgemolken wird, sollen auf der Herrschaft Befehl in die Küche geliefert werden. Von
20 Stück Gänse muss er 60 Stück junge Gänse auf den Herbst liefern, auch 2 Schock
Eier. Von 10 Stück Kaldaunen und Hühnern muss er 40 Stück junge liefern, was aber an
der Zahl fehlt, muss er die Kaldaunen mit 10 Gr., die Hühner mit 3 Gr. zahlen, was
aber darüber ist, soll ihm nach obigem Anschlag gut getan werden. Von allen denen im
Inventario enthaltenen alten Sauen soll er 30 Stück junge, aber gute Ferkel zur
Winterhaltung aufziehen, darunter aber keine Saugferkel mit begriffen, sondern zum
wenigsten ein Viertel Jahr alt die jüngsten sein sollen, was aber über die Zahl an
jungen Ferkeln sein wird, die sollen in die Küche auf der Herrschaft Verlangen
geliefert werden. Was nun über die Zahl der Winterhaltungsferkel sein wird, soll von
der Herrschaft mit 20 Gr. gut getan, aber nicht die Saugferkel, was aber an der Zahl
mangeln wird, soll er der Herrschaft unfehlbar mit 20 Gr. entrichten. Die alten
Gänse soll er der Gewohnheit nach, dazumal nämlich die Woche vor Pfingsten, auf
Jacobi und das 3. Mal vor Michaelis, alsdann nebst den jungen, zu pflücken und die
Federn in den Hof abzugeben schuldig sein. Da er dann für seine treuen Dienste an
Lohn von jeder Kuh eine M, als von 60 Kühen 60 M, und also nach Proportion und
Deputat haben soll folgendes:
40 M Lohn von 40 Kühen, wofür sie gepachtet
- 18 Scheffel Korn
- 1 Scheffel Gerste
- 2 Scheffel Haber
- 1 Scheffel Erbsen
- 1 Tonne Bier
- 1 Schwein und 5 Scheffel Haber zur Mästung
- 4 M zu Licht
- 4 Tonnen Tafelbier
- 1 Schaf zu schlachten
- 2 paar Pantoffel und ein paar Strümpfe für die Hausmutter a 24 Gr.
- 1 Haut zu Stiebeln
- 1 Tonne grob Salz auf sich und sein Gesinde, auch zur Arznei
- 1/8 fein Salz auf 10 Gr. auf 10 gekalbte Kühe
an Deputat auf sein Gesinde
- 8 Scheffel Korn
- 1 Scheffel Gerste
- 1 Scheffel Haber
- 1/2 Scheffel Erbsen
- 2 Tonnen Tafelbier
- 1 Schwein und 5 Scheffel Haber dazu
- 1 Kuh auf alles Gesinde zusammen zur Ausspeisung, wird ihm an der Pacht gut getan
NB. Wenn einiges Vieh jung stirbt oder abgehet und der Hofmann es nicht im Hof ansaget, dass er angeschrieben wird, so soll er 1 Fl. Strafe geben.
Zitierhinweis