Steinort, den 9. März 1717
Nachdem von dem Königlichen Amt Angerburg
mir aufgegeben worden, auf den 10. huius wegen Am 5. Januar
1717 hatte der König bestimmt, dass „alle Adeliche, Schulzen- und
Bauernlehen vor allodial erkläret und nexus feudalis aufgehoben
werden solle, wenn dafür ein jährlicher Canon gewilliget
wird“, vgl. Mylius, Christian Otto, Corpus Constitutionum Marchicarum ..., II.
Teil, 5. Abtlg., Nr. LIX.
[Schließen]Konvertierung der Lehen in Allodialgüter und dafür abzustattender
jährlicher Rekognition meine schriftliche Erklärung einzubringen, meine untertänige
Observanz neu zu kontestieren, so stelle meine Erklärung dahin, wie zu Seiner Königlichen Majestät, meinem
Souverain, das demütige Vertrauen habe, Sie werde bei meinen uralten
wohlhergebrachten Privilegiis mich allergnädigst maintenieren, zumalen es auf
die Konservation der Familie angesehen, welche, wenn die Töchter mit denen
Söhnen zugleich gehen sollten, gar sehr den kürzeren ziehe und würde
zurückgesetzt werden. Zudem ist notoriam, dass von meinen Steinortschen Gütern keines pur Lehn,
sondern Die Rechte hafteten
nicht an der Person, sondern am Grund und Boden. Nach Magdeburgischem
Recht waren ursprünglich nur die direkten männlichen Nachkommen
erbberechtigt, erst in der späteren Ordenszeit gab es die Erweiterung
„zu beider Kinder Rechten‟, mit der die Erbfolge auf beide Geschlechter
ausgedehnt wurde. Bei Aussterben der Familie fiel der Besitz an die
Landesherrschaft zurück. Vgl. GStA PK, XX. HA, Adelsarchiv Nr. 662, Bl.
42-45, Verschreibung über Steinort und Taberlack für Caspar, Fabian und
Melchior von Lehndorff 1554, Abschrift; LASA, StA L, Bestand 21950 FA
Lehndorff, Nr. 238: Urkunden über die Belehnung der Familie von
Lehndorff mit Groß Steinort und umliegenden Gütern aus den Jahren 1554,
1570 und 1572 (Fotokopien).
[Schließen]zu Magdeburgischen Rechten und beiden Kindern
verschrieben. Davon Seiner Königlichen
Majestät, meinem allergnädigsten Herrn, jährlich zu dero Cassam eine gewisse
Rekognition zu geben würde mich zwar nicht weigern, aber ich lebe der demütigen
Hoffnung, Seine Königliche Majestät werde die hohe Gnade vor mich haben und mich
bei dem, was bishero zu Dero Revenuen meine Güter jährlich beigetragen, und
solches noch ferner unermüdet tun will, allergnädigst lassen. Dieses habe dem
Königlichen Amte Angerburg gebührend hinsenden wollen.
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