Steinort, den 9. März 1717

Nachdem von dem Königlichen Amt Angerburg mir aufgegeben worden, auf den 10. huius wegen  Am 5. Januar 1717 hatte der König bestimmt, dass „alle Adeliche, Schulzen- und Bauernlehen vor allodial erkläret und nexus feudalis aufgehoben werden solle, wenn dafür ein jährlicher Canon gewilliget wird“, vgl. Mylius, Christian Otto, Corpus Constitutionum Marchicarum ..., II. Teil, 5. Abtlg., Nr. LIX.
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Konvertierung der Lehen in Allodialgüter und dafür abzustattender jährlicher Rekognition
meine schriftliche Erklärung einzubringen, meine untertänige Observanz neu zu kontestieren, so stelle meine Erklärung dahin, wie zu Seiner Königlichen Majestät, meinem Souverain, das demütige Vertrauen habe, Sie werde bei meinen uralten wohlhergebrachten Privilegiis mich allergnädigst maintenieren, zumalen es auf die Konservation der Familie angesehen, welche, wenn die Töchter mit denen Söhnen zugleich gehen sollten, gar sehr den kürzeren ziehe und würde zurückgesetzt werden. Zudem ist notoriam, dass von meinen Steinortschen Gütern keines pur Lehn, sondern  Die Rechte hafteten nicht an der Person, sondern am Grund und Boden. Nach Magdeburgischem Recht waren ursprünglich nur die direkten männlichen Nachkommen erbberechtigt, erst in der späteren Ordenszeit gab es die Erweiterung „zu beider Kinder Rechten‟, mit der die Erbfolge auf beide Geschlechter ausgedehnt wurde. Bei Aussterben der Familie fiel der Besitz an die Landesherrschaft zurück. Vgl. GStA PK, XX. HA, Adelsarchiv Nr. 662, Bl. 42-45, Verschreibung über Steinort und Taberlack für Caspar, Fabian und Melchior von Lehndorff 1554, Abschrift; LASA, StA L, Bestand 21950 FA Lehndorff, Nr. 238: Urkunden über die Belehnung der Familie von Lehndorff mit Groß Steinort und umliegenden Gütern aus den Jahren 1554, 1570 und 1572 (Fotokopien).
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zu Magdeburgischen Rechten und beiden Kindern verschrieben.
Davon Seiner Königlichen Majestät, meinem allergnädigsten Herrn, jährlich zu dero Cassam eine gewisse Rekognition zu geben würde mich zwar nicht weigern, aber ich lebe der demütigen Hoffnung, Seine Königliche Majestät werde die hohe Gnade vor mich haben und mich bei dem, was bishero zu Dero Revenuen meine Güter jährlich beigetragen, und solches noch ferner unermüdet tun will, allergnädigst lassen. Dieses habe dem Königlichen Amte Angerburg gebührend hinsenden wollen.

M. E. G. v. Lehndorff

Zitierhinweis

Maria Eleonora Gräfin von Lehndorff an die Regierung zu Königsberg. Steinort, 9. März 1717. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_xp1_n5k_2z