Ich verlange und setze dieses als mein Testament fest, dass nach meinem Ableben derjenige von meinen Söhnen, so Steinort erhält, alle Mobilia, so sich alsdann im Steinortschen Haus und in denen anderen Häusern, so zu denen Steinortschen Gütern gehören, finden, unentgeltlich voraus haben soll. Nur einzig und allein Silber und Juwelen müssen geteilt werden.

Es versteht sich von selbsten, dass diese Mobilia bei dem Hause bleiben müssen und nicht veräußert werden, und verlange ich auch, dass derjenige von meinen Söhnen, so Steinort und also die Mobilia erhält, dieselbe Einrichtung für die zukünftigen Besitzer von Steinort beobachten soll.

Er zahlt dafür an jeden von seinen  1819 erklärte Heinrich von Lehndorff seine Schulden gegenüber seinen Geschwistern im Erbfall, in: LASA, StA L, Bestand 21950 FA Lehndorff, Nr. 301.
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Brüdern
oder Schwestern, jedoch nicht mehr als sie mündig sind und ohne Interesse, fünfhundert Reichstaler in alsdann laufender Münze. Seine Schwestern und Brüder nehmen aus der ganzen Masse der Mobilien ein jeder 12 Gedecke, Tischzeug und zwölf Bettbezüge nebst einem aufgemachten Bette ein jeder.

Meine innigst geliebteste Frau nimmt aus dem Silber für dreitausend Reichstaler welche Stücke sie haben will zum Voraus, weilen ich für dreitausend Reichstaler Silber von ihrem Gelde gekauft und es ihr in Rechnung gebracht. Ich rate auch meiner lieben Frauen, sich an ihr eingebrachtes, in 105.000 Rtlr. bestehendes Kapital zu halten, und das übrige meinen Kindern zu überlassen, weilen sie sonsten in viele Verlegenheit kommen würden und die Güter sich nicht erhalten könnten. Es versteht sich aber von selbsten, dass, wenn sie Belieben findet, in Steinort zu wohnen, sie so lange, als sie nicht zur zweiten Ehe schreitet, daselbst alle Mobilia gebrauchen kann. Deswegen ich sie vorzüglich nicht will veräußert wissen.

Das Berlinische Haus mit allen Mobilien soll meiner würdigen Frauen, der Amalia, geborene Gräfin Schmettau, eigen sein, welches gemäß unseren Ehepakten ist, darinnen ich ihr versprach, mein damaliges Vermögen ihr nach meinem Tode zu lassen, und ich versichern kann, dass  Vgl. LASA, StA L, Bestand 21950 FA Lehndorff, Nr. 295 und 297. Nach dem Vermögensstand 1800 waren „die Steinortschen Güter, soviel ich weiß, ohne Schuld“, ebenso die Häuser in Berlin und in Königsberg. An Kapitalien besaß Lehndorff 6.000 Rtlr. aus Hypotheken in Litauen und 5.800 Rtlr. aus Pfandbriefen in der Landschaft, dazu kamen Bankobligationen in Höhe von 28.900 Rtlr., Seehandlungsobligationen (1.000 Rtlr.), Obligationen Breslauer Banken (1.000 Rtlr.) und diverse Wechsel privater Personen. Allein bares Geld war wenig vorhanden, er verweist aber in seiner Aufstellung auf verschiedene Münzbeutel und eine mit Brillanten besetzte Tabatiere mit „altem Gelde“ - möglicherweise Teil der späteren Münzsammlung, ebd., Nr. 300, Bl. 1-1v. Siehe auch: GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 779 zur Verwaltung der Kapitaleinkünfte (1707, 1779, 1787).
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mein damaliges Vermögen weiter nichts als das Haus mit den darauf haftenden 9.000 Rtlr. Schulden und meine Mobilien wahren,
denn was ich jetzt besitze, habe ich  Maria Luisa von Lehndorff, geb. von Wallenrodt war 1775 verstorben. Nach dem beim Tod ihres Ehemannes am 30. November 1731 aufgestellten Inventarverzeichnis war Steinort 165.971 Fl. wert, die Schulden betrugen jedoch 158.652 Fl., es verblieben 7.319 Fl., die auf die sechs gräflichen Kinder zu verteilen waren, ebd., Nr. 320. Nach dem Erbteilungsrezess vom 1. Dezember 1777, ebd., Nr. 13, bestand die „Massa haereditaria “ in 108.480 Rtlr., 70 Gr. und 4 1/2 D. Nach Abzug der Passiva in Höhe von 32.798 Rtlr., 24 Gr., 10 1/2 D. blieben 75.682 Rtlr., 35 Gr., 12 D die auf die Erben - Lehndorff, seine Schwestern Podewils und Schlieben sowie seine Nichte Schlieben zu verteilen waren, wobei jeder einen Anteil von 18.920 Rtlr., 53 Gr. und 16 1/2 D. zu erhalten hatte. Da Lehndorff Steinort und Pristanien „als Lehn“ erhielt, hatte er die übrigen Erben zu entschädigen.
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erstlich anno 1775 von meiner Mutter geerbt.

 Vgl. GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 128 und 130. Lehndorff hatte das Haus nach dem Tod der Mutter in der Erbteilung für den Wert von 5.000 Rtlr. angenommen. Es wurde später an den Königsberger Kaufmann Johann Georg Siericke veräußert.
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Alle Mobilia im Königsbergschen Haus kommen zur Teilung oder können mit dem Haus, welches zur Teilung kommt, verkauft werden,
das einzige  Siehe hierzu Heck, Kilian, Lehndorff en famille. Johann Heinrich Wilhelm Tischbein und sein Familienbildnis des Kammerherren Ernst Ahasverus Graf von Lehndorff-Steinort, in: Badstübner-Kizik, Camilla/Kizig, Edmund (Hrsg.), Entdecken – Erforschen – Bewahren. Beiträge zur Kunstgeschichte und Denkmalpflege. Festgabe für Sibylle Badstübner-Gröger zum 12. Oktober 2015, Berlin 2016, S. 32–41. Das Bild war während Lehndorffs Aufenthalt in Berlin entstanden, wo sich auch Tischbein 1778/79 aufhielt, vgl. Mikulski, Korespondencja, Bd. 1, S. 371 f. (Brief vom 31. Oktober 1779).
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Familienporträt, von Tischbein gemalt,
welches eisern bei der Familie bleibt und nach Steinort gebracht wird.

Steinort, den 26. Juli 1780

Ahasverus Heinrich
Graf von Lehndorff

Die Landkeimschen Güter nebst allem, was dazu gehört, wenn meine Frau sie nicht für 40.000 Rtlr. behalten will, können verkauft werden, jedoch also, dass der darauf haftende  Einrichtung des Erb- und Sachenrechts, wonach durch Stiftung das Vermögen einer Familie, meist Grundbesitz, auf ewig geschlossen erhalten werden sollte und immer nur ein Familienmitglied allein, der Fideikommissbesitzer, das Nießbrauchrecht inne hat. Bei einer Revision der im Steinorter Archiv vorhanden Dokumente wird unter „Inventarium Nr. 2“ in den 1850er oder 1860er Jahren als Nummer 22 das „Projekt eines Steinortschen Fideikommisses de 1780“ genannt, in: GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort (unverzeichnetes Material). - Lehndorff hatte Landkeim und Laserkeim nach dem Tod seiner Mutter für 380.000 Rtlr. (nach Versteigerung) am 3. März 1777 käuflich erworben, ebd., Nr. 13. n. f. 1799 trat sein Sohn Carl Friedrich Ludwig dem Vater eine Forderung aus dem großmütterlichen Erbe in Höhe von 10.000 Talern ab, ebd., Nr. 307. -Zu den Hypothekenangelegenheiten und der Veräußerung von Laserkeim nach dem Tod des Grafen: GStA PK, XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 129. -
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Fideikommiss
von 20.000 Reichstalern als erste Hypotheque darauf stehen bleibt, oder so anderswo platziert wird, das die  Karl Leopold Graf von Schlieben war mit der Marie Eleonore Gräfin von Lehndorff, der Schwester von Ahasverus Heinrich Graf von Lehndorff, verheiratet.
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Schlieben
es nicht in Händen bekommen, bis mein Sohn Carl mündig selbsten darin entscheidet.

Steinort, den 26. Juli 1780

Ahasverus Heinrich
Graf von Lehndorff

Sollte mein ältester Sohn Carl, wie es am schicklichsten wäre, die Güter annehmen, so könnte das Landkeimsche Fideikommiss, in 20.000 Rtlr. bestehend, auf Steinort gebracht werden, um dadurch desto leichter die Auseinandersetzung zu befördern, und will ich einmal für allemal festsetzen, dass die Steinortischen Güter mit allem dazu gehörigen, wie auch die Drengfurther Heide in der brüderlichen Auseinandersetzung niemals höher als 160.000 Reichstaler geschätzt werden können. Ich kann aus der Erfahrung bezeugen, dass diese Güter nicht höher können geschätzt werden. Dieses ist mein wohlbedächtiger letzter Wille.

Steinort, den 26. Juli 1780

Ahasverus Heinrich
Graf von Lehndorff

Zitierhinweis

Testament. Steinort, 26. Juli 1780. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_m2s_f2b_kz