Regest: Auf der Grundlage des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883 betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter fordert der Landrat von Kannewurff alle Gemeinden und Gutsvorstände auf, bis zum 25. des Monats eine Übersicht nach vorgegebenem Muster über die „Zahl und Gattung der in dem Gemeinde- resp. Gutsbezirk beschäftigten versicherungspflichtigen Personen sowie über die Höhe des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter“ einzureichen. Die Festsetzung einer Ordnungsstrafe und „kostenpflichtiger Abholung“ wird angedroht.
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