Pachtkontrakt. Steinort. 11. Juli 1765
Maria Louisa Gräfin von Lehndorff und
Johann Friedrich Jantzen schließen
einen Pachtkontrakt über das Vorwerk Taberlack einschließlich der kleinen Jagd auf drei Jahre vom
14. Juli 1765 bis 14. Juli 1768. Grenzen sowie totes und lebendes Inventar
werden beschrieben. Zur Bearbeitung werden dem Pächter 12 Bauern aus dem Dorf
Taberlack mit ihren Scharwerksdiensten zugewiesen, die namentlich aufgeführt
werden. Die Jurisdiktion verbleibt bei Gräfin Lehndorff. Der Pächter zahlt für
die Nutzung des Vorwerks jährlich 300 Rtlr. Arrende, die halbjährlich zu
entrichten ist, sowie die onera publica wie Kirchenzehnt und
Kontributionen, die bei dem Anschlage des Vorwerks Taberlack allbereit
abgezogen und dem Herrn Pächter gut getan worden sind. Für Arrende
und Inventar hat der Pächter eine Kaution zu zahlen. Er hat für den Zustand der
Gebäude zu sorgen und jährlich drei neue Baumgänge auf eigene
Kosten zu decken. Ohne Zustimmung des Verpächters darf der Pächter
keine neuen Gebäude errichten. Bei Reparaturen hat er die Handdienste zu
übernehmen, der Verpächter übernimmt dagegen die Kosten der Handwerker und der
Materialien so vor Geld ausgeführt werden müssen. Zu
Tisches Notdurft darf der Pächter Hausbier brauen, jedoch
keinen Branntwein brennen. Bier darf er nur vom Steinorter Krug beziehen. Den
noch wüst liegenden Acker darf er soweit es ohne jemandes
Nachteil geschieht nutzen, ohne besonders zu
bezahlen. Bei Unglücksfällen wie Viehsterben soll es wie in den
königlichen Ämtern gehalten werden, bei Misswachs wird durch den König die
Kontribution erstattet, bei anderen Unglücksfällen, die dem Pächter nicht
anzulasten sind, kommt die Herrschaft dafür auf, bei Schäden, die durch den
Pächter entstehen, haftet er selbst. Bis Martini übernimmt die Herrschaft Lohn
und Deputat für Gärtner, Hirten und Gesinde, dann ist der Verpächter zuständig.
Über die weitere Beschäftigung werden Vereinbarungen getroffen. Es ist dem
Pächter nicht gestattet, ohne Zustimmung der Herrschaft Futter zu verkaufen.
Obwohl von den 60 Kühen lt. Inventar 30 fehlen, wird dem Pächter hierfür nichts
vergütet. Von den Kälbern hat er 8 Stück abzuliefern. Metzgetreide und Mahlgeld
liefert der Pächter an den Hof in Steinort. 5/8 Brennholz werden ihm angefahren,
für weiteres Holz, z. B. zum Zaunbau, hat er eine Zustimmung zu erbitten.
Ausstehende Pachtzahlungen seinerseits berechtigen den Pächter nicht zum Abzug
von der Arrende.