Amiens, 18. März 1871
Herr BürgermeisterIch melde Ihnen, vom 21. des Monats an wird die Verpflegung der Truppen der 1. Armee von den Magazinen geliefert. Die Bürger, bei denen Soldaten einquartiert sind, sind also künftighin bloß dazu verpflichtet, das Beleuchtungs- und Heizungsmaterial, das Bett nach deutschem Gebrauch, die Küchengeräte sowie das Brennmaterial und einen Kochherd für die Bereitung der Speisen zu liefern.
Der Präfekt der SommeGraf Lehndorff Steinort
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