Angerburg, 9. Dezember 1869
Euer Hochgeboren benachrichtigen wir hiermit ganz ergebenst, dass Ihre Einkommensteuer für das Jahr 1870 zur 17. Stufe, also auf 600 Tlr. festgesetzt worden ist.
Gegen diese Festsetzung steht Ihnen das Recht der Reklamation an die Bezirks-Kommission binnen 3 Monaten präklusivischer Frist zu. Auch steht Ihnen frei, innerhalb der ersten sechs Wochen dieser Frist durch schriftliche oder mündliche Verhandlung, persönlich oder durch andere Beweismittel der unterzeichneten Kommission die Überzeugung zu verschaffen, dass Sie überbürdet worden sind, um solchergestalt von derselben eine berichtigte Steuerveranlagung zu erwirken. In beiden Fällen muss die Eingabe an den unterzeichneten Vorsitzenden gerichtet, die Steuer aber bis zur Entscheidung prompt bis zum 8. eines jeden Monats zur Kreiskasse bezahlt werden.
Zitierhinweis