Als Bevollmächtigter der Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft und im Namen
derselben verpflichte ich mich, dem Herrn Adolph
Wentzell zu St. Petersburg, respektive demjenigen, an den dieser
Schein von demselben cediert wird, die Summe von geändert aus 5.000
R.S.
[Schließen]1.000
R.S., zehntausend Rubel Silber, in dem Fall zu zahlen, das bis
zum geändert aus 15. Oktober
[Schließen]31. Dezember dieses Jahres alten Stils der
Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft die Konzession der Lyck-Brester Bahn erteilt
und Allerhöchst bestätigt wird.
Die Auszahlung dieser Summe erfolgt zur Hälfte vier Wochen nach der Allerhöchsten Bestätigung der Konzession und zur anderen Hälfte bei Beendigung des Baus. Voraussetzung dabei ist, dass Herr Wentzell bis zum Schluss des Baus für ein wohlwollendes und gefälliges Verhalten der Presse und gerechte und kulante Behandlung der Konzessionäre seitens aller bei dem Bau beteiligten und beschäftigten Personen sorgen wird.
St. Petersburg den 4. Juli/22. Juni 1868
Der Bevollmächtigte des Verwaltungsrats der Ostpreußischen Südbahn
[Siegel] Graf Lehndorff
Den Termin der Gültigkeit vorstehenden Verpflichtungsscheins verlängere ich bis zum 15. Dezember 1869.
St. Petersburg den 26./14. Juli 1869
G. v. Lehndorff
Zitierhinweis