Als Bevollmächtigter der Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft und im Namen derselben verpflichte ich mich, dem Herrn Adolph Wentzell zu St. Petersburg, respektive demjenigen, an den dieser Schein von demselben cediert wird, die Summe von  geändert aus 5.000 R.S.
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1.000 R.S.,
zehntausend Rubel Silber, in dem Fall zu zahlen, das bis zum  geändert aus 15. Oktober
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31. Dezember
dieses Jahres alten Stils der Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft die Konzession der Lyck-Brester Bahn erteilt und Allerhöchst bestätigt wird.

Die Auszahlung dieser Summe erfolgt zur Hälfte vier Wochen nach der Allerhöchsten Bestätigung der Konzession und zur anderen Hälfte bei Beendigung des Baus. Voraussetzung dabei ist, dass Herr Wentzell bis zum Schluss des Baus für ein wohlwollendes und gefälliges Verhalten der Presse und gerechte und kulante Behandlung der Konzessionäre seitens aller bei dem Bau beteiligten und beschäftigten Personen sorgen wird.

St. Petersburg den 4. Juli/22. Juni 1868

Der Bevollmächtigte des Verwaltungsrats der Ostpreußischen Südbahn

[Siegel] Graf Lehndorff

Den Termin der Gültigkeit vorstehenden Verpflichtungsscheins verlängere ich bis zum 15. Dezember 1869.

St. Petersburg den 26./14. Juli 1869

G. v. Lehndorff

Zitierhinweis

Verpflichtungserklärung. St. Petersburg 4. Juli/22. Juni 1869. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_t3b_nm4_j3b