Königsberg, 6. Februar 1890

In der Graf Lehndorff-Steinortschen Fideikommisssache beehren wir uns, Euer Hochgeboren ergebenst zu erwidern, dass das Hypothekenkapital von dem Herrn Fideikommissbesitzer gekündigt werden muss und von dem Letzteren der Antrag auf Zahlung der gemäß § 27 der Stiftungsurkunde angesammelten Masse behufs Tilgung der Hypothek seiner Zeit zu stellen sein wird.

Übrigens besteht die Masse nur in 19.675 M dreieinhalbprozentigen Ostpreußischen Pfandbriefen und in 317 M 92 Pf. bar.

Königliches Oberlandesgericht
I. Zivilsenat
Wolleben

Zitierhinweis

Königliches Oberlandesgericht an Anna Gräfin von Lehndorff. Königsberg, 6. Februar 1890. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: lebenswelten-lehndorff.bbaw.de/lehndorff_ucs_chq_pz