Garmisch-Partenkirchen, den 25.11.47
Betrifft: Persönliches Eigentum auf Schloss Kriebstein / Ihr Aktenzeichen: VIII 2 A 3 – B R 6521/4
Der aus Leipzig
gebürtige Pfeiffer, seit 20. März 1937 Fremdenführer in der zum
Heimatmuseum ausgebauten Burg (LASA, StA L, Bestand 20449 Rittergut
Kriebstein, Nr. 1449, Bl. 42; der Arbeitsvertrag für ihn und seine
Ehefrau Paula, geb. Lindner ebd., Bl. 53) war am 23. Oktober 1943
durch den Reichsstatthalter in Sachsen Mutschmann mit der
Beaufsichtigung der „Bergungsräume der Staatlichen Sammlungen für Kunst und
Wissenschaft in der am 24. August 1943
beschlagnahmten Burg Kriebstein
“ beauftragt worden. Grundlage
der Beschlagnahme waren §§ 5 und 25 des Reichsleistungsgesetzes vom
1. September 1939. Am 4. September 1843 erfolgte eine Besichtigung
der Räume ohne Benachrichtigung der Eigentümer, worüber sich Arnim
beschwerte. Im Oktober erkundigte er sich nach der Höhe der ihm für
die Beschlagnahme zustehenden Vergütung. Da die Burg bis 6. Oktober
1943 noch nicht in Anspruch genommen worden war, wurde er abschlägig
beschieden. Erst ab dem 15. Oktober war die Burg Bergungsort,
nachdem am 5. Oktober ein Sachbearbeiter des Reichsstatthalters mit
Baronin von Arnim die Örtlichkeiten besichtigt und diese sich am 12.
mit Amtmann Gruve über die
finanziellen Fragen geeinigt hatte. Am 29. Oktober wurde seitens der
Familie von Arnim, die
sich in Irfersgrün
aufhielt, vertreten durch Erik von
Arnim, und dem Reichsstatthalter von Sachsen ein
Mietvertrag geschlossen, vgl. LASA, StA L, Bestand 20449 Rittergut
Kriebstein, Nr. 1459, n. f. Siehe auch: HStA Dresden, Bestand 10701,
Nr. 329/25, v. a. Bl. 3-7. Die Beräumung der vermieteten Räume war
durch die SS erfolgt (Marginalie, Bl. 2).
[Schließen]Bestätige Ihr Schreiben vom 19.8.47, in dem mir
mitgeteilt wird, dass die Erörterungen durch Befragen der ehemaligen
Schlossverwalter Schumann und
[Schließen] über den Verbleib der geraubten
Bilder und Gegenstände nichts ergeben haben. Die Schuld wird dem Wehrwolf, der sich im April 1945 im
Schloss eingenistet hatte, und der Kriebstein war nie von der Roten Armee besetzt
worden, vgl. die Anmerkungen zum Dokument vom 23. November
1944.
[Schließen]Kommandantur der
Roten Armee, die einige Zeit das Schloss besetzt hatte, gegeben.
Ich stelle fest, dass Schumann und Pfeiffer wissentlich falsch ausgesagt haben und sich des Diebstahls verdächtig machen. Die Erörterungen sind scheinbar nur sehr dürftig geführt worden, denn auch der ehemalige Gutsförster Paulick muss über den Verbleib der fraglichen Sachen informiert sein.
Nach dem Einmarsch der Roten Armee wurde Schloss Kriebstein von der russischen Kommandantur beschlagnahmt.
Förster Paulick musste mit Hilfe einer
Sekretärin der Firma Niethammer in
Kriebstein auf Befehl der russischen Kommandantur Ende Mai oder Anfang Juni 1945
ein Inventarverzeichnis aller im Schloss befindlichen Sachen, getrennt nach
Privateigentum der von Arnimschen Familie einerseits und dem infolge
Kriegseinflüssen dort untergestellten fremden Eigentum andererseits in
mehrfacher Ausfertigung für die russische Kommandantur und für die deutsche
Verwaltungsstelle anfertigen. Ein Exemplar der Durchschrift erhielt damals Dieses Verzeichnis konnte nicht aufgefunden
werden. - Ab 1. Januar 1945 war die Miete für die Räume an Oberförster
Paulick zu zahlen. Paulick
war noch am 10. Dezember 1945 im Amt, verwaltete die Waldungen für den
Landkreis Döbeln und beaufsichtigte die Burg und das „geborgene
Museumsgut“, das dort vorerst verbleiben sollte.
„Sobald sich die Lage ändere bzw. eine unverzügliche Abfuhr
sich notwendig erweise“, war seine Ansprechpartnerin Frau Dr.
Enking im Dresdener
Albertinum. Pfeifer war „aus politischen
Gründen“ entfernt worden, vgl. HStA Dresden, Bestand 10701,
Nr. 329/25, v. a. Bl. 33 ff. und 67.
[Schließen]Förster Paulick.
Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die Bilder im Schloss und sind in besagter Liste mit angeführt worden. Es handelt sich um die Gemälde des Herrn Erich von Arnim und Frau Anna von Arnim, die als Familienandenken nicht unter die Beschlagnahme fallen dürften. Auch die zwei Koffer, die Kiste und der Schließkorb waren am Tage der Inventaraufnahme noch in der Wohnung des Schlossverwalters Pfeiffer.
Es ist soweit der Beweis erbracht, dass die dem Wehrwolf zur Last gelegten Plünderungen unmöglich waren.
Am 8. September 1945 wurde Frau Ilse von Arnim vom Landrat in Döbeln laut Verfügung der Landesverwaltung Sachsen mitgeteilt, dass das Rittergut Kriebstein mit Schloss der Stadt Waldheim übereignet sei. Wenige Tage später gab die russische Kommandantur in Waldheim Schloss Kriebstein frei und es fand in Gegenwart des Försters Paulick im Schloss ein Essen der Stadträte der Stadt Waldheim mit Damen statt. An diesem Tag befanden sich die erwähnten Bilder noch im Schloss, die zwei Koffer, die Kiste und der Schließkorb noch in der Wohnung von Pfeiffer. Pfeiffer teilte Frau Ilse von Arnim mit, dass Schumann, der nach dem Zusammenbruch bei der Polizei angestellt wurde, bei ihm gewesen sei und ihn über Stückzahl und Inhalt der vier Gepäckstücke befragt habe. Da es sich um reine Privathabe der Frau Ilse von Arnim gehandelt habe, so habe Schumann auch nichts davon genommen.
Es ist somit klar erwiesen, dass die Anschuldigungen der russischen Kommandantur unwahr sind.
Bis zu der Verhaftung der Frau Ilse von Arnim durch deutsche Polizei am 22. Oktober 1945 befanden sich die bewussten Bilder im Schloss und die vier Gepäckstücke in der Wohnung von Pfeiffer.
Bei sachgemäßen und ernsthaft durchgeführten Ermittlungen müsste somit über den Verbleib der Gegenstände eine schlüssige Klärung erbracht werden können.
Die falschen Anschuldigungen gegen die russische Kommandantur seitens Pfeiffer und Schumann werden den zuständigen russischen Stellen diesseits zwecks weiterer Veranlassung zur Kenntnis gebracht werden.
Anna von ArnimZitierhinweis