Denkschrift der zum 5. Provinziallandtag versammelten Stände Königreich Preußens, die Umgestaltung einiger Gymnasien in höhere Volksschulen betreffend
Der zweite Preußische Provinziallandtag richtete in der Denkschrift vom 4. April 1831 die ehrfurchtsvolle Bitte um höhere Bürgerschulen an seinen erhabenen Monarchen und genoss das Glück, durch Höchstdessen Wohlwollen gewürdigt zu werden.
Dieses tief empfundene Bedürfnis höherer Volksschulen, dessen Dasein damals
vollständig entwickelt worden, und welches, seit die Wissenschaften ihre
Terrains in das Leben der Gewerbe trugen, sich in dem bedeutsamsten Teil des
Volkes immer lauter und lauter ausspricht, hat die Aufmerksamkeit der zum
jetzigen Landtage versammelten Provinzialstände in erhöhtem Grade von neuem in
Anspruch genommen, und sie halten es für eine der schönsten Pflichten ihres
Berufs, auf Mittel zu denken, jenen dringenden Bedürfnissen zu begegnen, da die
Kräfte der Kommunen so vielfältig beansprucht werden, dass sie zur Errichtung
höherer Bürgerschulen, welche die große Lücke zwischen den niederen Schulen und
Gymnasien auszufüllen bestimmt sind, in der Vollständigkeit nicht ausreichen, in
welcher Sr. Majestät Zu den Kabinettsordres, das Schulwesen betreffend,
siehe hier.
[Schließen]unterm 3. März 1832 allerhöchst geruht haben, jene
Errichtungen den Kommunen zu überweisen.
Fortdauernd zu Anstalten gedrängt, welche nur die Vorbereitung zur Universität zum Ziele ihres Strebens haben, schmälert ein sehr großer Teil der Jugend die Wohltaten des Gymnasiums, indem er aus Mangel geeigneter höherer Bürgerschulen diese überfüllt, um sie mit Aufopferung von Zeit, Mühe und Vermögen, seinem früheren Beruf folgend, zu verlassen, ohne dass die Kenntnisse Wurzeln geschlagen haben, welche zwar die unerlässliche Grundlage einer gelehrten Bildung ausmachen, für ihn aber im Gewerbeleben ohne überwiegenden Nutzen sind. Darum beträgt die Zahl der von den Gymnasien mit dem Zeugnis der Reife entlassenen Jünglinge kaum den fünften Teil ihrer vollen Schülerzahl, wodurch sich die Überzeugung bestätigt, dass diese Unterrichtsanstalten über das Bedürfnis in der Provinz vorhanden sind, während es an höheren Bürgerschulen fast gänzlich mangelt.
Die unterzeichneten Provinzialstände vereinigen sich daher zu der alleruntertänigsten Bitte:
Sr. Majestät mögen allergnädigst nochmals Ihr Auge landesväterlich diesem Gegenstande zuwenden und huldreichst anzuordnen geruhen wollen, dass ein verhältnismäßiger Teil der bestehenden Gymnasien dieser Provinz durch die demselben reichlich zugeteilten Fonds und unter Zutritt geeigneter Kommunen in höhere Volksschulen umgeschaffen werde, damit die gerechten Ansprüche eines großen Teils Höchst Ihrer Untertanen, welche durch Fleiß und intelligente Betriebsamkeit Hauptstütze des gemeinsamen Vaterlandes zu sein bestimmt ist, einigermaßen befriedigt werden mögen.
Danzig, den 28. Februar 1834
Die Provinzialstände des Königreichs Preußen
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