Regest: Ernst Ahasverus Heinrich Graf von Lehndorff, Kammerherr der Königin von Preußen, und Marie von Haeseler, Tochter des verstorbenen Geheimen- und Regierungsrats im Herzogtum Magdeburg, Gottlieb von Haeseler, schließen einen Ehevertrag mit Einwilligung der Mutter, Margaretha Elisabeth von Haeseler. Die Braut bringt von ihrem väterlichen Vermögen 40.000 Reichstaler in Friedrichsdor ein, zusätzlich sind ihr 5.000 Reichstaler in Gold zur Ausstattung ausgesetzt. Nach der Vermählung werden Lehndorff 20.000 Reichstaler ausgezahlt, 20.000 Reichstaler, sobald die Braut volljährig ist. Diese werden in der Zwischenzeit von der Mutter zu 5 % Zinsen angelegt. Im Fall des Ablebens der Ehefrau ohne Kinder fällt ihr Vermögen an Lehndorff. Im Falle des Ablebend des Ehemanns fällt sein Vermögen an sie. Der Vertrag ist gezeichnet von Ernst Ahasverus Heinrich von Lehndorff, Marie von Haeseler und Margarete Elisabeth verw. von Haeseler, geb. von Haeseler.
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