Ehevertrag. Magdeburg, den 10. August 1758
Ernst Ahasverus Heinrich Graf von
Lehndorff, Kammerherr der Königin von Preußen, und Marie von Haeseler, Tochter des verstorbenen
Geheimen- und Regierungsrats im Herzogtum Magdeburg, Gottlieb von Haeseler, schließen einen Ehevertrag mit
Einwilligung der Mutter, Margaretha Elisabeth von Haeseler. Die Braut bringt von ihrem väterlichen Vermögen 40.000
Reichstaler in Friedrichsdor ein, zusätzlich sind ihr 5.000 Reichstaler in Gold
zur Ausstattung ausgesetzt. Nach der Vermählung werden Lehndorff 20.000
Reichstaler ausgezahlt, 20.000 Reichstaler, sobald die Braut volljährig ist.
Diese werden in der Zwischenzeit von der Mutter zu 5 % Zinsen angelegt. Im Fall
des Ablebens der Ehefrau ohne Kinder fällt ihr Vermögen an Lehndorff. Im Falle
des Ablebend des Ehemanns fällt sein Vermögen an sie. Der Vertrag ist gezeichnet
von Ernst Ahasverus Heinrich von
Lehndorff, Marie von
Haeseler und Margarete Elisabeth
verw. von Haeseler, geb. von Haeseler.