Friedrich Wilhelm König pp
Edler p. Da es allerdings nötig, dass die Grenzen von dem Pentlackschen Walde, welchen die verwittibte Gräfin von Lehndorff an Uns verkaufet hat, ordentlich ausgemachet und gehörig regulieret werden, so ergeht hiermit Unser allergnädigster Befehl an dich, die Verkäuferin hierzu amtlich anzuhalten und im Beisein des Wildnisbereiters Röckner und der gesamten Interessenten obigen Wald mit richtigen Grenzen zu versehen.
Daran geschiehet Unser allergnädigster Wille
Geben Königsberg den 22. Juni 1739
An das Amt Angerburg
Mittatur Copi dem Wildnisbereiter Röckner
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