Jahr: 1801
Tit. 1 An Golde Tit. 2 An Silber Sechs Stück versilberte und ein wirklicher silberner Teelöffel Ein silbern Besteck von massiven Löffeln und Gabeln Vier Stück übersilberte Messer und sechs Stück Gabeln Sechs [...]
Am 16. Dezember 1800 hatte Schrötter Kabinettsminister von Beyme geschrieben: Ich kann nicht sagen, dass im eigentlichen Verstande des Wortes die preußischen Stände die oben gedachte Statue des Königs Friedrichs I. gewünscht haben, denn es ist [...]
Betr. Gumboldtsche Prozess-Sache und Engelsteinscher Krugverlag. Der Engelsteinsche Krug hat ein Privileg zum auswärtigen Debit. Nur der Fiskus kann jemandem innerhalb der „Bannmeile“ den Bier- und Branntweinverlag untersagen. Da Rosenstein nur ½ Meile von Engelstein entfernt liegt, steht dem Engelsteinschen Krug das Recht der Bannmeile zu. Rosenstein steht deshalb das Recht des Krugverlags nicht zu, zumal es kein Privileg dafür besitzt.