Die unterzeichneten Herren
haben sich zur gemeinschaftlichen Erlangung der Konzession zur Ausführung des Rumänischen Eisenbahnnetzes vereinigt.
Die demnächstige Bauausführung und Beschaffung der Geldmittel für dieselbe bleibt dem Herrn Dr. Strousberg allein überlassen und gehören ihm die hieraus zu erzielenden Vorteile natürlich auch ausschließlich und allein.
Dagegen fallen den jetzigen Konzessionären in Gemeinschaft mit den Personen, welche gemeinschaftlich noch kooptiert werden, diejenigen Vorteile gleichmäßig zu, die aus dem Eisenbahnbetriebe und sonstiger Ausbeutung der Konzession sich ergeben mögen.
Von dem Baukapital, für welches Herr Dr. Strousberg die Ausführung der Bahnen übernimmt, verspricht er seinen Mitkonzessionären einen Gewinnanteil von ein und einem halben Prozent in den Valuten zu gewähren, welche er für die Bauausführung erhält, und zwar in dem Verhältnisse ratenweise, wie er selbst Zahlung erhält.
Ein Viertel von diesen 1 1/2 % soll für geheime Präliminar-Unkosten ohne Rechnungslegung in Abzug kommen.
Berlin, den 17. Februar 1868
Hugo Fürst von Hohenlohe
Victor Herzog von Ratibor
Carl Graf Lehndorff
D. Strousberg
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