Hochmeister Konrad von Jungingen verleiht dem Ritter Thomas Surwille erblich zu Kulmer Recht ein Gut von 120 Hufen mit Kirchenlehn, großem und kleinem Gericht, ausgenommen das Straßengericht, bei 16 Freijahren gegen drei Platendienste und übliche Abgaben bei dem Feld Taberlack, Komturei Brandenburg.
Herzog Albrecht von Brandenburg verschreibt Caspar von Lehndorff das Amt Preußisch Eylau.
Herzog Albrecht von Brandenburg stellt Caspar, Fabian und Melchior von Lehndorff auf deren Bitte eine neue Handfeste für das Gebiet aus, das ihre Voreltern über Menschen Gedenken bereits besessen haben und die im vergangenen Krieg abhanden gekommen ist. Darin bestätigt er die Verschreibung von 120 Hufen in der Steinorter Wildnis mit dem See Wargapiwa und Klein Mauer sowie dem halben Dorf Taberlack mit dem halben Schulzenamt und einem Krug, und zwar „an Acker, Wiesen, Weiden, Heiden, Feldern, Wäldern, Büschen, Sträuchern, Fließen und Brüchern mit allen derselben Ein- und Zubehörungen, Obrigkeiten, Gerechtigkeit, Fischerei und aller anderen Nutzung, nichts ausgeschlossen, samt den Gerichten groß und klein, auch Straßengericht inwendig ihrer Grenzen zu Magdeburgischem Recht und beider Kinder Rechten ohne mannigfache Verhinderung zu ihrem Lehen“. Die Grenze der Gemarkung beginnt am See Groß Mauer, an einem mit Eisen beschlagenen Pfahl am „Stobben Zoge“ am Gut des Georg von Hohendorff (Pristanien), führt südwärts am Großen Mauersee entlang bis zum Lehmberg, auch „Bergfriede“ genannt, zum „Ort des Kleinen Steinorts“ und zum „Ort des Großen Steinorts“ (wohl kleine und größere Steinhäufungen), von hier bis zum Lababschen Fließbruch, das die Wildnis von der Feldmark von Rosengarten scheidet, weiter an der Grenze von Rosengarten entlang, durch den Iwenwald [Eulenwald] bis an das Lorenzbrücklein, von hier bis an das Gut Serwillen durch das Erlenbruch auf die Damerau und durch das Wolfsbruch bis an das Gut des Hohendorff, schließlich an dieser Grenze entlang ostwärts bis zum Ausgangspunkt. Das Vorkaufsrecht auf die andere Hälfte von Taberlack wird zugesichert. Als Dienstpflicht ist ein Rossdienst mit Hengst und Harnisch zu leisten. Da die Wildnis „ganz wüst und unbesetzt“ ist, erhalten die Brüder 20 Freijahre.
Im Namen seiner Brüder Fabian und Melchior gibt Caspar von Lehndorff eine Erklärung über die Grenzen des Steinortschen Besitzes als Grundlage für die Ausstellung einer neuen Handfeste ab.
Auseinandersetzungen zwischen Caspar von Lehndorff und dem Grafen von Schlieben um die Grenzen der Güter Taberlack und Serwillen [...]
Caspar von Lehndorff gibt eine Erklärung über die Steinortschen Grenzen als Grundlage für die Ausstellung einer neuen Handfeste ab.
Markgraf Albrecht von Brandenburg erneuert Caspar von Lehndorff dessen Handfeste über die Steinortsche Wildnis.
Wilhelm Schenk von Tautenburg und Caspar von Lehndorff verwandeln in Gegenwart von Jonas zu Eulenburg und Melchior Kannacher die Verpfändung des Anteils am Dorf Taberlack (13 Hufen und Anteil am Krug), Hauptamt Angerburg, in einen Erbverkauf an letzteren für quittierte 1.600 Mark zu je 20 preußischen Groschen.
In der Erneuerung der Handfeste für Melchior von Lehndorff zu Maulen über Wundlacken vom 6. Juni 1571 wird der Text der Handfeste für die zu Maulen vom 8. März 1284 inseriert. [...]
Pläne des Gutes Serwillen [...]
Verzeichnis der Ausstattung der Freiin Elisabeth zu Eulenburg bei ihrer Vermählung mit dem Obristen und Amtshauptmann zu Rastenburg, Meinhard von Lehndorff auf Steinort, 1623. [...]
Marianna von Lehndorff, von den Tataren nach Konstantinopel verschleppt, bittet den Kurfürsten um ihre Befreiung.
Auf Befehl des Kurfürsten berichtet Martin von Wallenrodt, Amtshauptmann von Angerburg, über die finanziellen Verhältnisse von Gerhard Ahasverus von Lehndorff.
Gerhard Ahasverus von Lehndorff nimmt die angebotene Landratsstelle an und bittet um Verleihung eines Regiments, da der Kriegsdienst sein eigentliches Metier sei.
Da er seit langem nicht die Möglichkeit hatte, dem Kurfürsten seine untertänigste Treue und Dienste unter Beweis zu stellen, übersendet er zwei Elchkühe als Zeichen seiner vollkommenen Treue.
Er übermittelt das Schreiben des Gerhard Ahasverus von Lehndorff wegen dessen Eheschlieung mit Maria Eleonora Gräfin von Dönhoff. Aufgrund der katholischen Religion gibt es Bedenken, dass der Kurfürst der Eheschließung nicht zustimmen könnte.
Gerhard Ahasverus von Lehndorff bittet um kurfürstlichen Konsens, mit Maria Eleonora von Dönhoff die Ehe eingehen zu dürfen.
Da der Kurfürst die Eheschließung bewilligt hat, bittet Gerhard Ahasverus von Lehndorff um Auszahlung von 2.000 Reichstalern aus den ihm zustehenden rückständigen Einkünften aus dem Zoll zu Königsberg.
Die Eheschließung seiner Tochter Maria Eleonora mit Gerhard Ahasverus von Lehndorff soll am 4. Mai stattfinden. Da der Kurfürst nicht in Königsberg ist, um Lehndorff die Tochter zuzuführen, bittet er um eine kurfürstliche Gesandtschaft als Zeichen höchster Gnade.
Maria Eleonora Gräfin von Lehndorff bittet darum, dass die Königliche Untersuchungskommission, die zur Untersuchung der Schäden durch die Aufstauung des Angerburger Sees, und ob diesem Übel durch Ablassung desselben nicht könnte abgeholfen werden, eingesetzt worden ist, auch die Steinortschen Güter in Augenschein nehme. Sowohl der Grenzstein als der eiserne Pfahl seien in die See versetzt, auch einige Huben Landes sind in unbrauchbare Brücher verwandelt. Ohnweit Steinort in der See könne man noch erkennen, dass hier einmal eine Brücke gestanden habe. Vor allem in Labab sei der Wasserspiegel von Jahr zu Jahr gestiegen, so dass man die dortigen Straßen nur mit Lebensgefahr nutzen könne, ganz zu schweigen von den Schäden an Äckern und Wiesen. Auch in Pristanien habe das Stauwasser Schäden verursacht, so dass man im Frühjahr und Herbst bis über die Achse im Wasser fahren muss. Aus Wiesen seien Brüche geworden. Der dortige Werder werde deshalb von Jahr zu Jahr kleiner.