Ehevertrag. Steinort, 27. März 1749
Carl Ludwig Graf zu Ysenburg und
Büdingen-Wächtersbach, Hauptmann des von Lehndorffschen Regiments zu Fuß, und
Luise Charlotte Reichsgräfin von Lehndorff, des Hochseligen Herrn Ernesti Ahasveri des
Heiligen Römischen Reichs Grafen von Lehndorff, Seiner Königl. Majestät von Preußen hochbedankt
gewesenen Obrist-Lieutenants und Amtshauptmanns zu Memel, Erbherrn der
hochgräflichen Steinortschen
Güter nachgelassene jüngste Gräfin Tochter, schließen mit
Genehmigung der reichsgräflichen Eltern und Anverwandten einen Ehevertrag. Die Braut erhält aus dem Vermögen des
verstorbenen Vaters einen Brautschatz von 10.000 Rtlr., der nach
Beschaffenheit und Erforderung der itzigen Umstände vor der Hand nicht bar
ausgezahlt, sondern zur jährlichen richtigen Verzinsung auf den
hochgräflichen Steinortschen Gütern stehenbleiben soll. Daneben
erhält die Braut Stücke von Silber, Juwelen und andere Pretiosen,
ferner standesmäßige Kleidung, Linnen, Betten, Kupfer, Zinn und andere
zum Etablissement nötige Meubles. Der Bräutigam verspricht für die
Erhaltung des Eingebrachten und für den Fall seines Ablebens für die
standesgemäße Alimentation und Wohnung, und was sonsten
einer reichsgräflichen und adelichen Witwen nach denen Reichs- und hiesigen
Landesgesetzen, denen alten Verfassungen des reichsgräflichen Hauses und
seinen eigenen Umständen zusteht, zu sorgen. Sie wird als Erbin
seines jetzigen und künftigen Vermögens eingesetzt. Im Fall des Ablebens der
Braut erben ihre Kinder ihren Besitz, sollte sie ohne Nachkommen versterben,
fällt ihr Besitz an das reichsgräfliche Haus zurück.