Die Finanzierung des Hofes: Beispieldokument

Bericht des Hofstaatssekretärs Ernst Friedrich Bussler vermutlich an Kabinettsrat Carl Friedrich Beyme.1

Königsberg, 13. Februar 1808.

Ausfertigung, gez. Bussler.

GStA PK, I. HA Rep. 151, I A Nr. 308, Bl. 107–108.

Der Bericht des Hofstaatssekretärs Bussler enthält Vorschläge für konkrete Sparmaßnahmen bei der königlichen Hofhaltung im Exil in Königsberg in Folge einer entsprechenden Kabinettsordre Friedrich Wilhelms III. vom 11. Februar 1808. In der äußerst schwierigen finanziellen und politischen Lage soll die Hofhaltung keine repräsentativen Zwecke mehr erfüllen, sondern nur noch die Befriedigung der Bedürfnisse der königlichen Familie gewährleisten. Es werden Entlassungen von Personal und eine Reduzierung der Bewirtung des Gefolges vorgeschlagen.


Im Namen des Königs Majestät durch den Königlichen Geheimen Cabinets-Rath Herrn Beyme Hochwohlgebohren aufgefordert, auf Pflicht und Gewißen meine Ueberzeugungen über eine der Lage der Dinge nach mögliche Einschränkung der Haushaltung Sr. Majestät des Königs anzugeben, verfehle ich nicht, abgesehen von allen partiellen Beziehungen solches hierdurch schuldigst in Erfüllung zu bringen.

Um hierin jedoch mit Grund unvorgreifliche Vorschläge machen zu können, kömmt es darauf an: ob die Oeconomie des Königs Majestät auf eine gewiße Repræsentation eingerichtet bleiben, oder blos auf das Bedürfniß beschränkt werden soll.

Das Hof-Oeconomie-Verhältniß ist indeßen schon durch mehrere unternommene Reductionen bis auf die Möglichkeit beschränkt worden, ich muß daher aus dieser neuen Aufforderung mit Recht schließen: daß die erste Ansicht ganz beseitigt, und nur Letztere, nemlich die Beschränkung auf das Bedürfniß als Basis dienen soll.

Dieses Bedürfniß wäre nun

1) Daß des Königs Majestät mit Allerhöchstdero Familie ungenirt nach ganz Eigenem, wechselnden, oder feststehenden Willen leben können ohne von Höchstdero Haushaltung auf die entfernteste Weise genirt zu werden.

2) Daß nur diejenigen Tische statt finden welche vom Hofstaate des Königs Majestät nicht zu trennen sind. als:

a. Der Tisch für Prinz Carl und Alexandrine nebst der Erzieherin.

b. Der Tisch für die Amme und Kinderfrau.

c. Der Tisch für die Wartefrau Schulz.

d. Der Tisch für das Cabinet.

e. Der Tisch für die Adjudantur Expedition

f., Der Kammertisch

g., Der Tisch für die Garderoben und Kammerjungfern der Dames pp

h., Der Tisch für die Officianten oder Tischentschädigung

i., Der Tisch für die Livree Bedienung.

Bei dem Kammertische aber wäre unvorgreiflichst zu bemerken, daß daran

5 Königliche Feldjäger und

1 Postsecretair Buchner

mit angewiesen sind, welche nur als dann gebraucht werden, wenn des Königs Majestät und Allerhöchstdero Familie reisen, um Quartiere zu machen, vorzureiten, und von Seiten des Postsecretairs, um alsdann die Relais zu revidiren, auch beim Arrangement derselben die von Seiten der Post erforderlichen Geschäfte zu besorgen. Meines unvorgreiflichen Dafürhaltens nach würden diese beurlaubt werden können, bei eintretender Reise Sr Majestät aber Maßregeln zu nehmen sein, die aus Mangel der Dauer nicht so kostspielig werden können. Der Tisch für diese 6 Personen Mittag und Abend, mit Wein, Brod pp ist nemlich circa auf 350 Rtlr. monatlich anzuschlagen.

Als nicht zum Hofstaat, und zum Bedürfniß zu zählen würde die Königliche Adjudanten Tafel sein, welche mit Inbegrif des Weins, des Brodes, des Abendessens und Wein für die wirklichen Adjudanten Sr. Majestät jetzt monatlich auf 1200 Rtlr. gerechnet werden kann. Durch Aufhebung dieser Tafel, und der vorher bemerkten Einschränkung des Kammertisches, ferner in Beziehung der aufgestellten Ansicht des bloßen Bedürfnißes wird es möglich noch folgendes Hofpersonale nach Hause zu schicken, nemlich:

1 Küchenmeister 1 Silberbursche
1 Koch Tietz 1 Küfer Weinmann
1 Koch Lange 1 Hofjäger Laffert
1 Koch Meltzer 1 Hofjäger Metter
1 Mundbäcker Peinemann 1 Hofjäger Adam
1 Bäckergesell Melchior 1 Hofjäger Schoene
1 Silberaufseher Zülch

wodurch monatlich circa 500 Thaler weniger erforderlich werden, insofern der Tisch mit veranschlagt wird.

Da indeßen dieses Personale grade ins Elend gehen würde, wenn es so ganz mit leeren Händen abgehen sollte; so bitte ich dringendst ihnen wenigstens ihre etatsmäßigen Einnahmen auf 3 Monate zu avanciren, welches die Summe von 986 Thaler machen würde, auch sie mit freier Post abzuschicken, und ihnen die bestimmten Diæten bis zum Tage der zu berechnenden Ankunft auszahlen zu laßen.

Was die an der Adjudanten Tafel speisenden Herren vom Militair betrifft; so muß ich unvorgreiflichst anheim stellen: ob, und wie viel Sr. Majestät der König ihnen Entschädigung für den Tisch verabreichen laßen wollen. In früheren Campagnen erhielten sie, wenn das Hauptquartier in großen Städten sich befand, täglich 1½ Thaler, oder monatlich a Person 45 Rtlr. welches wenn dieser Satz auch jetzt angenommen werden sollte, eine Summe von 990 Thaler betragen würde.

In Beziehung auf das Bedürfniß würde ferner eine Ersparung dadurch statt finden können, wenn die 4 durch den Herrn Obersten v Kleist zum Officianten Tisch gewiesenen Personen, welche unter dem Hofstaats Personale nicht zu zählen sind, aus der Hofstaats Oeconomie Casse mit ihren Tischentschädigungen wegfallen könnten, dieses sind:

1., der Feldjäger Harten monatlich 30 Rtlr.
2., der Feldjäger Krüger 30 Rtlr.
3., der Feldjäger Schæffer, als Fourier bei der königl. Equipage 30 Rtlr.
4., der Plankammer Inspector Holzwarth 30 Rtlr.
Summa 120 Rtlr.

Die ganze Ersparniß würde also betragen

1, von der Adjudanten Tafel 1200 Rtlr.
2, von dem Kammer Tisch 350 Rtlr.
3, durch abgehende Officianten 500 Rtlr.
4, durch Abgang der oben bemerkten Diæten 120 Rtlr.
Summa 2170 Rtlr.

Ohne die Heitzungs-Entschädigungen für die abgehenden Personen, ferner Holz-Kosten Weiszeuge pp. der abgegangenen Tafel zu rechnen. Jedoch aber auch ohne die noch zu bestimmende Tischentschädigung davon abgerechnet zu haben.

Dieses wäre nach meiner innigsten Ueberzeugung die Einzige und letzte Verringerung der Hof-Oeconomie Ausgaben, und erwarte ich ehrfurchtsvoll darüber die Beschlüße und Befehle Sr Majestät.

Nachträglich2 wird noch bemerkt, daß, insofern den zum Deputat-Wein berechtigten Personen nicht noch besonders Wein auf den Tisch gesezt wird, dadurch monatlich etwa 100 Rtlr. erspart werden können.

Königsberg den 13 Februar 1808.

Bussler


1Als Anlage C des Immediatberichts der Kombinierten Immediatkommission vom 23.Februar 1808, die Busslers Bericht vermutlich am 15. Februar erhalten hatte; das Konzept des Immediatberichts in: GStA PK, I. HA Rep. 151, I A Nr. 308, Bl. 98-102.

2Von anderer Hand später ergänzt, vermutlich im Zuge der Abfassung des Immediaberichts vom 23. Februar 1808.