Bei Überreichung des Etats der Kronfideikommisskasse erläutert Obstfelder die Besserungen, die sich aufgrund der Erhöhung der Krondotation im Jahre 1859 für die Finanzen des Königlichen Hauses ergeben. Nachdem in den vorangegangen 20 Jahren die Spareinlagen der Monarchie angegriffen werden mussten um deren Unterhaltung zu gewährleisten, gilt es nun den Krontresor mit den Überschüssen aus der Krondotation wieder zu befüllen.
Eurer Königlichen Hoheit verfehle ich nicht den Etat der Einnahmen und Ausgaben der Kronfideicommiß-Kasse für das Jahr 1860. nebst einer Nachweisung von den in diesem Etat, gegen den Allerhöchst vollzogenen Etat pro 1859., vorkommenden Mehr- und Minder-Einnahmen und Ausgaben, allerunterthänigst zu überreichen.
Da in dieser Nachweisung diejenigen Positionen, bei welchen Veränderungen gegen den vorigen Etat vorkommen, einzeln aufgeführt und erläutert sind, so erlaube ich mir nur noch im Allgemeinen ehrfurchtsvollst zu bemerken, daß es, in Folge der stattgefundenen Erhöhung der Kronfideicommiß-Rente um 500,000 Rtlr.1 möglich geworden ist, den Titel „ad extraordinaria und zu Allerhöchsten Bewilligungen“ gegen den vorigen Etat um 418,109 Rtlr. 20 Sgr. zu erhöhen und der Fraktion, sowie dem Bedürfniß gemäß auf 765,515 Rtlr. 22 Sgr. 4 Pf. festzustellen.
Da ich hoffen darf, daß mit dieser Summe, wenn nicht ganz unerwartete ungewöhnliche Ausgaben vorkommen, jedenfalls ausgereicht werden wird, so habe ich, zum erstenmal seit 20 Jahren wieder, unter Tit: XX „zur Ansammlung eines eisernen Bestandes“ einen an die Rendantur des Kron-Tresors abzuliefernden Ueberschuß von 50,000 Rtlr. auswerfen lassen, welcher sich in der Wirklichkeit vielleicht noch höher stellen wird, wenn es gelingt, bei dem Ausgabe-Titel ad extraordinaria, welcher, um ganz sicher zu gehen, und Etats-Ueberschreitungen zu vermeiden, zu dem angegebenen hohen Betrage normirt ist, Ersparnisse zu machen.
Die Bestände des Kron-Tresors sind durch die aus demselben seit dem Jahr 1840 zur Deckung der Mehrausgaben bei dem Kronfideicommiß-Fonds fast regelmäßig gezahlten bedeutenden Zuschüsse sehr geschmälert, und es dürfte daher ebenso wünschenswerth, als dringend geboten sein, für die Zukunft so viel als möglich darauf Bedacht zu nehmen, daß jährlich ein Ueberschuß der Kronfideicommiß-Kasse an den Kron-Tresor erzielt und dem letzteren dadurch ein theilweiser Ersatz für die bisherige Einbuße gewährt wird.
Bei Eurer Königlichen Hoheit trage ich nunmehr allerunterthänigst darauf an:
den anliegenden Etat Allergnädigst zu vollziehen.
Berlin, den 17ten Februar 1860.
Für den Minister des Königlichen Hauses
v Obstfelder
An Seine Königliche Hoheit, den Regenten, Prinzen von Preußen.
1Gesetz zur Erhöhung der Krondotation vom 30.4.1859, GS 1859, S. 204.