1785 Assessor, später Direktor der Magdeburger Kriegs- und Domänenkammer; Kammerpräsident in Posen; 1810 (mit Theodor von Schön) Entwurf der Verordnung über die veränderte Staatsverfassung aller obersten Staatsbehörden, Staatssekretär im Staatsrat; 1813-1816 Zivilgouverneur der vormals preußischen Gebiete zwischen Elbe und Weser; dafür 1816 Wirklicher Geheimer Rat; 1816 als Regierungskommissar mit einer Reise ins gerade preußisch gewordene Rheinland beauftragt, um Gegenmaßnahmen für die dort drohende Hungersnot vorzubereiten; 1817-1825 preußischer Finanzminister; 1825-1837 Oberpräsident der Provinz Sachsen; leitete im Auftrag von Friedrich Wilhelm III. als Landtagskommissar den neu eingerichteten Provinziallandtag; 1803 nobilitiert
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