Thile betont die Notwendigkeit einer persönlichen Beziehung zwischen dem König und seinen Ministern. Diese sollen nicht nur verwalten, sondern auch regieren helfen. Bei Gegenständen aus dem Bereich der Gesetzgebung oder bei denen es um wesentliche Prinzipien der Verwaltung geht, sollen die Minister Immediatvorträge halten.
Schon seit langen bin ich zu der Pflicht gedrängt, Ewr Königlichen Majestät über die Art der bisherigen Cabinets-Vorträge meine Bemerkungen allerunterthänigst vorzutragen, und einige darauf bezügliche Vorschläge dem weisesten Ermessen Ewr Majestät in tiefster Ehrfurcht zu unterwerfen. Es wäre schon weit früher geschehen, hätte ich nicht auch die Nothwendigkeit erkannt, meine Ansichten darüber nur durch längere Beobachtung bestimmen zu lassen.
Wie eine Cabinets-Regierung, wie die Preußische von jeher gewesen, an und für sich in unserer Zeit mit jedem Jahr schwieriger werden muß, so wächst diese Schwierigkeit natürlich in dem Maasse, in welchem der Souverän selbstfähiger, energischer, schöpferischer und vielseitig wirksam ist. Es wird dann nicht nur seinen Instrumenten zuletzt unmöglich den zuwachsenden Stoff gehörig zu verarbeiten, ein Gegenstand hemmt den andren, und es ist wie bey jedem grossen Gedränge: wo zuletzt Niemand mehr vorwärts kommt - sondern vor Allen: der Herrscher Selbst muß bey allen Fällen geistiger und körperlicher Kraft, bey aller Macht und Ausdauer des Willens, endlich einen unerfüllbaren Aufgabe erliegen. Die letzen anderhalb Jahre haben diese Sorge in Ewr Majestät Diener öfter in den beunruhigsten Maasse hervorgerufen.
Neben diesem Übel geht ein zweytes damit genau verbunden und darauf zurückwirkendes. Bey dem herkömmlichem in Cabinets-Geschäftsgange werden Ewr Majestät Absichten und Entwürfe stets vielfacher Gefahr der Hemmung, Verzögerung misverständlicher Auffassung ausgesetzt bleiben, ohne daß irgend Jemand dabey die Schuld eines bösen oder wiederstrebenden Willens nur entfernt treffen würde. Die Ursache liegt nur darin, daß nach dieser herkömmlichen Geschäftsweise der Souverän nicht in unmittelbarer persönlichen Einwirkung, sondern durch geschriebenes Wort, durch Cabinets-Ordren mit den Personen, die seinen Willen ausführen und in lebendige That verwandeln sollen, mit den Ministern, darüber verhandelt. Ohne eine persönliche stete Geschäfts-Relation mit Ihren Ministern, werden Ewr Königliche Majestät an letzteren immer zwar treue, gewissenhafte und bereitwillige Diener und Vollzieher Ihres Willens, aber nicht immer solche besitzen, die in Ewr Majestät Geist und Sinn ganz eingedrungen, und von Ewr Majestät Überzeugungen selbst durchdrungen, auch vollkommen in jenem Geist und Sinn einzugreifen, die empfangenen Eindrücke und Überzeugungen mit voller Wirkung weiter zu verbreiten vermögen, und somit, wie Ewr Majestät es wollen, Ihnen nicht nur verwalten, sondern wahrhaft regiern helfen.
Ewr Königliche Majestät haben nie verkannt, daß nur mit solchen Werkzeugen Großes und Schweres durchgeführt werden kann, und Sie haben die seltensten Kräfte, Sich solche Werkzeuge zu schaffen und zu bilden.
Andereseits aber entbehren Ewr Majestät durch die geschäftliche Isolierung der Minister auch den unschätzbaren Vorteil der lebendigen Benutzung ihrer vielseitiger praktischen Erfahrungen, Verwaltungskenntnisse, und Einsichten in die Details der gesellschaftlichen Zustände und Bedürfnisse. Wie Ewr Königl. Majestät auf die Überzeugungen Ihrer Minister vielfältig einwürken werden, so wird und kann auf eine Wechselwirkung gleicher Art von der anderen Seite nicht ausbleiben, und mit dem gegenseitigen Verständnis wird, zum Segen der Sache und des Landes auch die Verwaltung immer rascheren, von Hemmungen freyeren und in sich einigeren Gang gewinnen, das Vertrauen des Herrn zu seinen Dienern immer fester wurzeln, und Ewr Königliche Majestät werden Ihre Werkzeuge zugleich umso schwächer prüfen, und um so früher zu dem sichern Maasstab gelangen wie weit Jeder zu Ihren Richtungen, Zwecken und Vorhaben geeignet, oder wie weit er dazu ungeeignet ist. Denen welche Ewr Majestät als tüchtige Instrumente erkennen, würden Sie auch Ihr wachsendes Vertrauen durch immer geneigteres Eingehen in ihre Vorstellungen, Ansichten und Bedenken zu bethätigen geruhen, und selbst da wo eine Einigung der Überzeugungen sich nicht ganz gewinnen liesse, in Ihrer Weisheit hin und wieder vorziehen, einen Gedanken, ein Vorhaben lieber ganz aufzugeben, als es auf die Gefahr hin ausführen zu lassen, daß der Ausführende sich den Geist der Sache gar nicht habe aneignen können. Wo sich aber entschiedene Unempfänglichkeit für Richtung und Zwecke Ewr Königlichen Majestät bekunden sollte, da würde die Entfernung eines solchen Mannes von seinem Platz unbedingt dem mühseligen und doch fruchtlosen Kampf vorzuziehen seyn, ihn in einer entwürdigen Gang gegen sein Können und Vermögen zwingen zu wollen, wobey zuletzt doch immer nur wieder, die Sache leidet, der es gibt.
In der Masse der im Cabinett zu verarbeitenden Sache lässt sich wenig oder nichts vermindern, wenn das ganze schöne und einzige Verhältniß der Könige von Preußen zu ihrem Volk das den Segen unser Geschichte ausmacht, nicht zerstört werden soll. In die Behandlungsweise der geringfügigeren Sachen aus dieser Masse ist schon die möglichste Einfachheit und Erleichterung gebracht; bey denjenigen Gegenständen aber, welche entweder der Gesetzgebung angehören, oder bey denen es sich um wesentliche Prinzipien der Verwaltung handelt, glaube ich in der That, daß durch die Anordnung, daß dieselben durch die Departements Minister Ewr Königlichen Majestät unmittelbar vorgetragen würden, außer den eben entwickelten großen Vortheilen, auch ein realler Gewinn für Zeit und Kräfte erlangt werden kann, nämlich insofern, als dadurch einer Menge von Rückfragen, Gegenberichten, misverständlichen Auffassungen mit ihren unvermeidlichen Folgen, vorgebeugt würde, insofern mit einem Wort die Hemmungen vermindert werden, welche den Gang der Geschäfte zuweilen erschweren und verweitläufigen helfen
Soll aber der Zweck der Arbeits-Verminderung, und des Zeitgewinnes für Ewr Königliche Majestät insbesondere, nicht verfehlt werden, so dürften diese Ministerial Vorträge freilich nicht zu sehr gehäuft, und nur auf diejenigen Gegenstände beschränkt werden, bey denen ihrer Natur nach eine gründliche Erörterung der Ansichten und Prinzipien zwischen Ewr Königliche Majestät und den Ministern nothwendig und angemessen erscheint, und Allerhöchstdieselben würden diese Gegenstände nur selbst so bezeichnen, nicht der Wahl der Minister zu überlassen, sich vorbehalten.
Wenn Ewr Königliche Majestät es mir zu gestatten geruhe, daß ich, so oft Gegenstände dieser Art vorkommen Allerhöchstdieselben darauf aufmerksam machen darf, so würden sie nachdem ich sie eben so, wie bisher zum Behuf des eigenen Vortrages, durch gearbeitet habe, mit Ewr Königliche Majestät Genehmigung an die betreffenden Departements Minister zum Immediat Vortrag zurückgehen, und diejenigen derselben welche einen solchen Vortrag zu halten hätten, würden sich an dem für einen Vortrag bestimmten Wochentage zu besonderer Stunde mit einzufinden haben, wenn Ewr Königliche Majestät nicht eine andere Anordnung desselben zu befehlen geruhen.
Ob Ewr Königliche Majestät Cabinets Räthe solchen Vorträgen ebenfalls beywohnen sollen oder dürfen, wage ich der Allerhöchsten Bestimmung ehrfurchtsvoll anheim zu stellen. Sie würden dadurch in der, ihrer amtlichen Stellung unentbehrlichen Kenntniß von den Angelegenheiten und dem Fortschritt der höhren Verwaltung bleiben, weshalb sie auch früher soviel mir bekannt ist, den Vorträgen des Staatsminister Grafen v. Lottum stets beygewohnt haben. Den wirklichen Geheimen Ober Justiz Räthen v. Voß und Bötticher denselben Vorzug gnädigst zu gestatten, dürfte dann vielleicht auch in Ewr Majestät Intention liegen, nach dem Urtheil den Allerhöchstdieselben ihnen bisher schon öfter an den allgemeinen Vorträgen zu gewähren geruht haben. Dem letztere würden die Departements Minister nach dem Resultate ihrer Vorträge die Materialien oder vollständigen Entwürfe zur Ausfertigung der Allerhöchsten Ordres ins besondere mitzutheilen haben, deren Revision demnächst noch durch mich vor der Vorlegung an Ewr Königliche Majestät erfolgen würde.
In Beziehung auf die grosse Masse der übrigen Cabinets-Sachen habe ich schon oben unterthänigst bemerkt, daß wenig in der Bearbeitungsweise derselben abzuändern seyn wird. Die reinen Gnaden Sachen (größtenteils Unterstützungsgesuche), könnten vielleicht, sofern sie bisher noch theils im Militair Kabinet und teils im Civil Kabinet bearbeitet wurden, noch mehr in einer Hand vereinigt werden, damit die für solche Gesuche etatsmäßig ausgeworfene Fonds gleichmäßiger vertheilt und nach dem Bedürfniß damit Haus gehalten werden könne. Vielleicht wäre dies Geschäft dem Geheimen Kabinets Rath und einem von Ewr Majestät Adjutanten gemeinschaftlich zu übertragen, und Allerhöchstdenselben mehr übersichtlich als spezielle Vorträge darüber zu halten. Bey Beschwerde Sachen wird schon so weit als es irgend statthaft ist, das Verfahren beobachtet, die zur Beurtheilung der Beschwerde erforderlichen Berichte der Behörden in der kürzesten Form durch Remissoriale einzufordern; gleiches geschieht bey den Gesuchen die sich nicht ohne Berichte übersehen lassen. In den Etats Sachen, so wie in den persönlichen Angelegenheiten ist m. E. eine Veranlassung zu wesentlicher Abkürzung auch nicht vorhanden, wenigstens in Beziehung auf die Civil Verwaltung. Ob und wie weit die Militair Vorträge aber etwa nach einer Beschränkung fähig seyn dürften, muß ich, da sie außer meinem Geschäftskreise liegen, dahin gestellt seyn lassen.