Im frühen 18. Jahrhundert entstanden, bildete das königliche Zivilkabinett das Regierungsbüro der preußischen Könige. Zwischen 1786 und 1918 beeinflusste es die Entscheidungen von sechs Monarchen, wobei diese zwecks Unterstützung ihrer „Selbstregierung“ periodenweise auch weitere Berater einschalteten. Die historische Bedeutung der drei Kabinette (Zivil-, Militär- und ab 1889 zusätzlich Marinekabinett) liegt darin, dass sie erstens den Monarchen einen gewissen Rückhalt gegen dominante Minister und das Parlament boten, trotzdem zweitens tendenziell zur Staatsbehörde wurden und über lange Phasen eng mit den Ministerpräsidenten/Kanzlern kooperierten sowie drittens großen Einfluss bei zivilen und militärischen Personalentscheidungen und Gnadenbewilligungen an Untertanen besaßen.
In der Regierungszeit Friedrich Wilhelms II. nahmen Bedeutung und Tätigkeit des Zivilkabinetts vor allem deshalb ab, weil dieser König sich mit mehreren informellen Ratgebern umgab. Friedrich Wilhelm III. hingegen ließ sich bis 1806 zu einem guten Teil von Kabinettsräten leiten. Das 1810 neu konstituierte „Geheime Kabinett des Königs“ wurde bis zum Tode Hardenbergs 1822 von diesem dominiert. Bis 1848 hielten meist die Kabinettsminister Karl Friedrich Heinrich Lottum (ab 1823) bzw. Ludwig Gustav von Thile (ab 1840) Vortrag bei Friedrich Wilhelm III. bzw. Friedrich Wilhelm IV. (siehe Beispieldokument). Ab 1848 wurde die politische Abteilung des Kabinetts organisatorisch mit dem Staatsministerium verbunden; bis 1872 bestand nur die Abteilung für Gnadensachen als selbstständiges Institut. Wegen dieser Konstellation gewann zwischen 1848 und 1858 eine informelle Kamarilla große Bedeutung; dazu gehörten u. a. die Brüder Leopold und Ludwig von Gerlach. Die Chefs des Zivilkabinetts ab 1870 – Karl von Wilmowski, Hermann von Lucanus und Rudolf von Valentini – galten als mächtige Figuren; ihr Einfluss bei politischen Entscheidungen der Ministerpräsidenten und Kanzler muss aber jeweils im Einzelfall überprüft werden.
Das Militärkabinett verkörperte die persönliche Befehlsgewalt des Monarchen über das Heer (siehe Beispieldokument). Die ab 1810 enge Verbindung mit dem Kriegsministerium wurde im Verfassungsstaat nach 1848 allmählich gelöst, um die unumschränkte monarchische Kommandogewalt zu befestigen; in diese Richtung drängte der ultraroyalistische Militärkabinettschef während des Verfassungskonflikts, Edwin von Manteuffel. Wilhelm I. und Otto von Bismarck bewirkten ab 1861/62, dass das (1883 vom Kriegsministerium separierte) Militärkabinett Armeebefehle und Personalernennungen ausfertigte, nicht der parlamentarisch verantwortliche Kriegsminister. Militärkabinettschefs wie Emil von Albedyll, Wilhelm von Hahnke und Moriz von Lyncker zählten bis 1918 ständig zur engsten Umgebung Wilhelms I. bzw. Wilhelms II.
Das 1889 von Wilhelm II. etablierte Marinekabinett war eine Reichsinstitution. Die Chefs Gustav von Senden-Bibran und Georg Alexander von Müller standen an Bedeutung hinter dem Reichsmarineamt Alfred von Tirpitzʼ zurück.
Beispieldokument: Immediatbericht des Kabinettsministers Ludwig Gustav von Thile