Im Nachgang zur „Danziger Affäre“, d. h. der Kritik des Kronprinzen Friedrich Wilhelm an Maßnahmen der Regierung Bismarck, skizziert Manteuffel die historische Entwicklung des Militärkabinetts als Instrument des persönlichen Kommandos des Königs über die Armee; es wurde nach 1848 bewußt jenseits der parlamentarischen Verantwortlichkeit des Kriegsministers restituiert. Der Kronprinz Preußens hat weder verfassungsmäßig noch im Interesse der Dynastie ein Recht zur Kritik an Maßnahmen der Regierung Seiner Majestät.
Ehrfurchtsvolle Erwiderung auf die Punkte, welche Se Königliche Hoheit der Kronprinz in dem gnädigsten Handschreiben vom 13. Juli dieses Jahres2 besonders hervorzuheben geruht hat.
Es sind dies
Über diese Punkte wird das Nachstehende ehrfurchtsvollst vorgetragen.
Ad 1.) Das Militair-Cabinet ist im strengen Sinne des Wortes nichts als ein Büreau des Königs. Nur in Preußen, das von seinen Anfängen an, sich zu dem Charakter eines Militairstaates ausgebildet hat, führt dieses Büreau den Namen Militair-Cabinet. Was nun in den verschiedenen Epochen die Fürsten dieses Landes in diesem Büreau bearbeiten ließen, das hat mit von dem Vertrauen abgehangen, welches sie zu den Männern hatten, die sie darin beschäftigten. In diesem Büreau hat der Große Curfürst seine Schlachtenberichte und seine diplomatischen Instructionen gearbeitet und arbeiten lassen, in ihm sind unter König Friedrich I die Correspondenzen mit Karl XII von Schweden geführt, hat König Friedrich Wilhelm I Decrete in Bezug auf die Domainenverwaltung schreiben lassen, ist unter König Friedrich dem Großen der Einmarsch in Sachsen ausgearbeitet worden, in ihm hat König Friedrich Wilhelm II Specialinstructionen für seine Gesandten entworfen, König Friedrich Wilhelm III selbst in kirchlichen Sachen arbeiten lassen. Das Wachsen des Staates gestattete es dann nicht mehr, daß die Könige in einem einzigen Büreau die Geschäfte erledigen konnten. Es wurde dieses Büreau getheilt und der eine Theil Civil-Cabinet benannt; lange Zeit hindurch fanden die Vorträge des Militair- und Civil-Cabinets gemeinschaftlich statt; erst seit 1848 ist dies geändert; aber fortwährend wurden auch in dem ersteren, neben den Commando- und Personal-Angelegenheiten der Armee, andere wichtige Sachen bearbeitet. Die Veränderung in der Staatsverwaltung führte aber noch durchgreifendere Organisationen herbei. Die Könige bearbeiteten nicht mehr die diplomatischen, finanziellen, Militairverwaltungs-Angelegenheiten unter so specieller Aufsicht als früher. Die Ministerien selbst bekamen eine andere Organisation. Die Generaldirection, das Oberkriegscollegium, die Kriegs- und Domainenkammer wurden aufgelöst und das heutige Kriegsministerium wurde errichtet. Scharnhorst organisirte dasselbe. Er war vortragender Officier im Militair-Cabinet König Friedrich Wilhelm III [!] gewesen, und kannte den festen Willen des Königs, das Commando der Armee in Seiner Hand und das unmittelbare Verhältniß der Officiere zu dem Könige aufrecht erhalten zu sehen; er kannte aber auch den ganzen Geschäftsbetrieb und die Nothwendigkeit, daß bei dem inneren Zusammenhange der Dinge, von dem Augenblicke an, wo der König die Verwaltung der Armee nicht mehr so direct als früher leitete, das Büreau, in welchem der König die Commando- und Personal-Angelegenheiten unmittelbar bearbeitete, mit dem Kriegsministerium in enge geschäftliche Beziehungen treten müsse. Das Militair-Cabinet wurde zur alleinigen Erleichterung des Geschäftsbetriebes als ein Departement dem neu errichteten Kriegsministerium zugetheilt, und erhielt später die Bezeichnung Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten. Es ist interessant zu lesen, wie Scharnhorst es in seiner Instruction auspricht, daß nach der Natur der Dinge, der Vorstand dieser Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten dem Kriegsminister nicht in der Art subordinirt sein könne, wie die anderen Departements-Directoren im Kriegsministerium. Nebenbei blieb das Militair-Cabinet in seiner Eigenschaft als Special-Büreau des Königs bestehen, und es wurden nach wie vor Sachen allgemeinen Inhaltes so wie auch Chatoullenangelegenheiten, Gnadenerweisungen u. s. w. in demselben bearbeitet, welche außerhalb des Ressorts eines der Staatsminister liegen. Über diese Sachen so wie über die laufenden Ministerialberichte, bei denen der Kriegsminister concourirt, hatte der vortragende Officier im Militair-Cabinet, der gleichzeitig Chef der Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten war, den Immediatvortrag. Im Jahre 1848 ging das Bestreben dahin, dem Könige das Commando der Armee zu entreißen. Der Minister Hansemann decretirte, daß das Büreau des Militair-Cabinets als eine Abtheilung des Kriegsministeriums in dem Gebäude desselben untergebracht werde. General Neumann mußte binnen 24 Stunden seine Dienstwohnung räumen; er legte bald darauf seinen Posten als Chef der Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten nieder, und der König ernannte zum erstenmale einen Officier dazu, der nicht zu seiner Adjutantur gehörte, behielt aber neben diesem den General Neumann als Repräsentanten des Militair-Cabinets bei seiner Person: dieser wohnte nach wie vor den Militairvorträgen bei und bearbeitete in der ersten Zeit auch einen Theil der intimeren Sachen. Er ward aber älter; die innere Nothwendigkeit brachte es mit sich, daß das Gewicht dahin fiel, wo die Geschäfte eigentlich betrieben wurden. Das geschah bei allen laufenden Militairangelegenheiten in der Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten, bei einem großen Theile der vertraulicheren Sachen, weil der Hochselige König sie nicht dorthin geben wollte, in einem neuen Büreau das sich Se Majestät bildete, in dem des General Gerlach. Viele Übelstände entstanden aus diesem Geschäftsbetriebe und aus dem Umstande, daß der Begriff des Militair-Cabinets immer mehr verschwand und daß die Commandosachen wie die Verwaltungsangelegenheiten scheinbar in dem Kriegsministerium erledigt wurden. Die Armee gewöhnte sich an die Auffassung, sie stehe nicht mehr unmittelbar zu dem Könige, dieser führe das Commando nur durch Vermittlung des Kriegsministers. Es ist vorgekommen daß Erlaße des Kriegsministers mehr galten, als die Ordres des Königs, falls diese nicht contrasignirt waren. Als der Hochselige König den Oberst von Manteuffel zum Chef der Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten zu ernennen geruhte, geschah es mit der bestimmten Meinung, daß Allerhöchstderselbe das Militair-Cabinet wieder hergestellt haben wollte. Es trat sogleich die Änderung ein, daß Oberst Manteuffel aus dem Etat des Kriegsministeriums schied und auf den der Adjutantur Sr Majestät des Königs kam, daß er die alte Stellung bei Hofe in Bezug auf Tafel, Equipage, Marstallpferde wieder erhielt, daß der Befehl erging, das Militair-Cabinet solle wieder seine Dienstwohnung in der Nähe des Schlosses haben, solle dem Könige wieder bei Allerhöchstdessen Residenz in Potsdam dorthin folgen. Der Hochselige König begann Commando- und Personalfragen wieder directer zu bearbeiten. Se Majestät der König nahm bei Seiner großen Armeekenntniß und seinem militairischen Wissen vom Herbste 1857 an, das Commando der Armee noch kräftiger und persönlicher in die Hand. Und brachte das Bewußstein des unmittelbaren Verhältnisses der Officiere zu ihrem Könige wieder zum vollen Leben. Das ist in allgemeinen Zügen die Entstehung des Militair-Cabinets. Seine Aufrechterhaltung bedeutet das persönliche Commando des Königs über die Armee. Daher kommt das Geschrei des heutigen Tages gegen das sogenannte Militair-Cabinet. Seine Attributionen hängen, abgesehen von dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr, von dem Vertrauen ab, das der König dem Officier schenkt, der den Vortrag in demselben hat. Es giebt vertrauliche Sachen, besonders persönlicher Natur, die der König unmöglich in die allgemeinen Büreaus gelangen lassen kann, deren Aufbewahrung aber nothwendig ist. Der König legt sie entweder bei seinem Hausminister, seinem Hausmarschall, seinem Geheimen Kämmerer, bei irgend einer Vertrauensperson oder auch in dem Militair-Cabinet nieder, wo eine Vermischung derselben mit den, in diesen aufbewahrten Ministerialakten unzuläßig sein würde. Wenn der General Manteuffel heute stirbt, so werden unmittelbar nach seinem Tode, Sr Majestät dem Könige mehrere versiegelte Couverts überreicht werden, von deren Inhalt Niemand als er im Militair-Cabinet Kenntniß hat. Dasselbe ist der Fall mit dem Promemoria, das unter dem 29. Juni3 dieses Jahres Seiner Königlichen Hoheit dem Kronprinzen unterthänigst vorgelegt worden war.
ad 2.) Das Commando der Armee führt Se Majestät der König. Sein Verdienst ist es, daß es gelungen ist, die Armee bisher fern von der Politik zu halten. Die Lösung dieser Aufgabe steht in keiner Verbindung zu den Sachen, welche Se Majestät außerdem in Allerhöchstihrem Militair-Cabinet bearbeiten lassen.
ad 3.) In dem Promemoria vom 29. Juni ist die Stellung des Thronfolgers als solcher auch in Betracht gezogen; es ist geprüft, ob die Verfassung von 1850 in der Stellung des Thronfolgers etwas geändert, ob sie demselben eine besondere politische Stellung anweist, ob sie ihm ein legales Recht giebt, seine Ansicht der des Königs öffentlich gegenüber zu stellen. Diese Fragen haben verneint werden müssen.
[… Bl. 5v-13 zum Verhältnis Kronprinz und König, demzufolge der Kronprinz den König öffentlich stets stützen muß im eigenen und monarchischen Interesse]
ad 4.) Die Preußische Geschichte ist verlaufen, wie sie verlaufen ist; sie wird die Geschichte ohne Gleichen genannt; sie hätte diese nicht sein können, wenn ihre Dynastie nicht auch sich ausgezeichnet gehabt, durch den inneren Zusammenhang ihrer Prinzen in dem Streben für die Größe des Hauses, durch deren, wenn ihnen auch oft schwer gewordenen Unterordnung unter dessen Chef. Es ist das erste Beispiel in dieser Geschichte, daß ein Thronfolger öffentlich und zwar im Dienste, gegen die Regierungsmaßregeln des Königs aufgetreten ist.
ad 5.) Zwei Aussprüche preußischer Könige beantworten diese Frage. König Friedrich der Große bezeichnet den König von Preußen als den König Connétable – nur Generale geben Connétables. König Friedrich Wilhelm IV. schrieb einem Prinzen des Hauses, der um Entbindung seiner militairischen Dienststellung gebeten hatte, eigenhändig: Ich schlage dir dein Gesuch ab, weil es eine moralische Unmöglichkeit ist, daß ein Prinz von Preußen zur Disposition gestellt werde.
Der Herr Gott wird in Gnaden den Kronprinzen sich ruhmreich anreihen lassen an die Reihe der Könige Connétables.
Gastein 14. August 1863
1 Aus einem Schreiben des Hausministers Wilhelm von Wedel vom 9.3.1899 in: I. HA Rep. 89, Nr. 3811, Bl. 163 f., ergibt sich, daß kurz zuvor ein Teil-Nachlaß Edwin von Manteuffels aus dem Besitz von dessen Sohn für 2526 M angekauft wurde, um die bereits für Schulden des Sohnes verpfändeten Dokumente vor der „drohenden Veröffentlichung zu bewahren“. Darunter befand sich auch ein Memorandum Manteuffels, datiert Gastein August 1863, das dieser auf Befehl Wilhelms I. angefertigt und dem damaligen Kronprinzen Friedrich Wilhelm zugänglich gemacht hatte. Vermutlich ist damit das hier edierte Dokument gemeint.
2 Liegt der Akte nicht bei.
3 Liegt der Akte nicht bei.